Langjährige Forderung der SPÖ
Über die Einsetzung eines Unterausschusses für die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache freute sich heute SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp. Es müsse gesetzliche Regelungen geben, die das Recht gehörloser Menschen auf einen Gebärdendolmetsch bei Ämtern und Behörden festschreiben. Nur so könne die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit dieser Menschen gefördert werden. Lapp forderte auch eine Gehörlosenübersetzung aller Nationalratsdebatten, denn nur so kann diese Personengruppe aktiv am politischen Leben teilnehmen, betonte die SPÖ-Behindertensprecherin am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Der Notwendigkeit eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes werde im heutigen Verfassungsausschuss durch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe Rechnung getragen. Dieses Gesetz müsse klare Regelungen beinhalten nach denen sich alle zuständigen Stellen richten können. Aus diesem Grund fordert die SPÖ-Behindertensprecherin die unbedingte Teilnahme von VertreterInnen des Bundesverfassungsdienstes.
„Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe machen nur dann Sinn, wenn sie gemeinsam mit dem Bundesverfassungsdienst des Bundeskanzleramtes erarbeitet werden. Ich appelliere an die ÖVP der Teilnahme zuzustimmen – im Sinne der Menschen mit Behinderungen“, schloss Lapp.