Christine Lapp

Lapp: „Menschenrechtskonvention muss mit Leben erfüllt werden“

Umso wichtiger sei es nun aus österreichischer Sicht, die Konvention zu ratifizieren.

„Wenn sich alle zusammenfinden und an einem Strang ziehen, kann auch sehr Großes rasch bewegt werden, wie man am Beschluss der Achten Menschenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die Vereinten Nationen sehen kann“, betonte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Umso wichtiger sei es nun aus österreichischer Sicht, die Konvention zu ratifizieren und dadurch erst mit Leben zu erfüllen. Doch nicht nur auf nationaler Ebene gelte es, die Anerkennung der Menschenrechtskonvention durchzusetzen, sondern auch auf europäischer und internationaler, denn nur wenn auch hier alle Länder bei der Ratifizierung Einigkeit beweisen, könne die Konvention auch in der Praxis zum Erfolg führen, so Lapp weiter.

Die Wichtigkeit der Umsetzung und Ratifikation zeige sich daran, dass mehr als 80 Prozent aller behinderten Menschen in der so genannten Dritten Welt leben und Armut in diesen Ländern Ursache Nummer eins für die meisten Behinderungen sei.

In diesem Zusammenhang sei es daher von großer Bedeutung, dass auch der Artikel 32 der 8. Menschenrechtskonvention beschlossen wurde, der eine separate Bestimmung zur Entwicklungszusammenarbeit enthält. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung müssen nun in den Prozess der Planung und Durchführung von Entwicklungsprogrammen verpflichtend berücksichtigt werden, was die Zugänglichkeit zur Internationalen Entwicklungsarbeit bedeutend erhöht, zeigte sich Lapp erfreut.

Der Schritt der Vereinten Nationen, Menschen mit Behinderung in die Entwicklungszusammenarbeit einzubinden, war ein ganz entscheidender und wahrlich ein Meilenstein in der internationalen Behindertenpolitik.

„Jetzt gilt es, dies mit Leben zu erfüllen und dem Ganzen auch den nötigen finanziellen Stellenwert in der österreichischen Realpolitik zu geben“, wiederholte Lapp abschließend.

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