Lapp: Pflegegeldbezieher müssen Pfusch bei ORF-Gesetz ausbaden

Wegfall der Rundfunkgebührenbefreiung erinnert an Ambulanzgebühr

Christine Lapp
SPÖ

SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp bekräftigte am Montag ihre Kritik am geplanten Wegfall der ORF-Rundfunkgebührenbefreiung für Pflegegeldbezieher.

Lapp: „Offensichtlich müssen schwerst behinderte Menschen das ausbaden, was die Regierung mit dem ORF-Gesetz angerichtet hat.“ Durch dieses Gesetz habe sich die Einnahmenstruktur des ORF „massiv verschlechtert“, das nun fehlende Geld wolle sich die Regierung „von jenen holen, die vom Schicksal schwer getroffen sind und die noch dazu zu 80 Prozent über ein Einkommen unter der Einkommensgrenze verfügen“, kritisierte die SPÖ-Behindertensprecherin gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Die Streichung der Rundfunkgebührenbefreiung für PflegegeldbezieherInnen erinnere stark an die Einführung der Ambulanzgebühren, so Lapp weiter. Berechnungen des Sozialministeriums und des Kriegsopfer- und Behindertenverbands Österreich (KOBV) hätten nämlich ergeben, dass diese Maßnahme dem ORF lediglich Mehreinnahmen in der Höhe von ca. zwei Millionen Euro bringen würde, wovon aber eine Million Euro für die Bearbeitung von 160.000 Anträgen als Verwaltungskosten veranschlagt wurden. „Wie bei der Ambulanzgebühr werden die ohnehin nur geringen Einnahmen durch den bürokratischen Aufwand de facto kompensiert, in beiden Fällen sind soziale Schwache jedoch ganz massiv von den Belastungen betroffen“, hielt Lapp fest.

„Völlig undurchdacht“ sei auch jener Passus im Entwurf der Novelle zum Rundfunkgebührengesetz, wonach nur volljährige Menschen Anspruch auf Gebührenbefreiung haben. „Was ist nun mit jenen Haushalten, in denen pflegebedürftige Kinder und Jugendliche wohnen? Die bekommen dann keine Gebührenbefreiung!“, zeigt sich Lapp empört. Eine Gebührenbefreiung für Haushalte, in denen pflegebedürftige Minderjährige wohnen und wo auch das Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze (Ausgleichszulagenrichtsatz plus 12%) liegt, würde allein aufgrund der Minderjährigkeit verwehrt werden. „Sozialminister Haupt hat in diesem Jahr die Hoffungen der PflegegeldbezieherInnen bereits einige Male schwer enttäuscht. Wenn er nicht noch den letzten Funken an Glaubwürdigkeit verlieren will, muss er sich mit Nachdruck gegen die Umsetzung dieses Gesetzes einsetzen“, so Lapp abschließend.

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