Christine Lapp

Lapp: „Sogar der Tierschutzanwalt hat mehr Rechte“

Die Behindertensprecherin der SPÖ, Mag. Christine Lapp, formulierte heute, in einer Pressekonferenz mit dem Titel "Behinderten-Gleichstellungsgesetz - Viel Lärm um Wenig", ihre Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf.

Kritik am Entwurf zum Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das nach der Beschlussfassung im Ministerrat nun dem Parlament vorliegt, übte SPÖ-Behindertensprecherin Mag. Christine Lapp heute in einer Pressekonferenz im Parlament. Lapp kritisierte das Gesetz als „zahnlos“; vor allem die Regelungen zur Barrierefreiheit, zur Verbandsklage und zum Behindertenanwalt seien ungenügend.

Lapp: „Mehr als dürftig“

„Mehr als dürftig“ seien etwa die geplanten Kompetenzen und die rechtliche Stellung des Behindertenanwaltes, kritisiert Lapp und verglich: „Da hat ja sogar der Tierschutzanwalt mehr Rechte.“ Sie erwarte sich von dieser Regelung mangels Kompetenzen nicht viel: „Mehr als gutes Zureden wird der Anwalt nicht können.“

Sie bemängelte auch die fehlende Transparenz bei der Gesetzwerdung und kritisierte, dass „die Regierung nicht auf den Konsens geachtet hat“. Weiters hob sie hervor, dass „dem wichtigen Thema Bildung in der Regierungsvorlage kein Sterbenswörtchen gewidmet ist“.

Auch die von der Regierung vorgeschlagene Verbandsklageregelung sei ungenügend und nur „eine Alibiregelung“. Lapp forderte, dass Behindertenorganisationen selbstständig eine Verbandsklage einbringen können. Die derzeit vorgeschlagene Regelung stehe nur deswegen im Entwurf, „um wenigstens der Bezeichnung nach eine solche Regelung im Gesetzesentwurf zu haben“, vermutet die Abgeordnete.

Unzureichend geregelt sei auch die Barrierefreiheit zum Abbau von z. B. baulichen Barrieren. Die Übergangsbestimmungen seien zu großzügig, was bewirke, „dass man sich erst ab dem Jahr 2015 mit Barrierefreiheit auseinandersetzen muss“. Lapp befürchtet, „dass 10 Jahre nichts passiert“. Die SPÖ werde im Rahmen des am Mittwoch stattfindenden Verfassungsausschusses versuchen, Verbesserungen zu erreichen und für die Beschlussfassung im Parlament Abänderungsanträge einbringen, kündigte die Abgeordnete bei der Pressekonferenz an.

Partik-Pablé: „Immerhin sei es gelungen“

Die Ausführungen der Abgeordneten Lapp wies der Freiheitliche Parlamentsklub umgehend zurück. Immerhin sei es gelungen, erstmals ein Behindertengleichstellungsgesetz zu schaffen, hält Dr. Helene Partik-Pablé, Behindertensprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs, fest und führt weiters aus: „Man muss auch der Wirtschaft eine gewisse Übergangszeit zugestehen.“

Huainigg: „Solide Basis“

„Das Behindertengleichstellungsgesetz wird eine solide Basis für die Gleichstellung behinderter Menschen darstellen und ist ein wesentlicher Schritt für eine barrierefreie Gesellschaft“, meint der Behindertensprecher der ÖVP, Dr. Franz-Joseph Huainigg. „Wenn Frau Lapp wiederholt davon spricht, dass sich in den nächsten zehn Jahren in puncto Barrierefreiheit in allen Bereichen nichts tun werde, weiß ich nicht, worauf sie ihre Äußerungen stützt. Unwahrheiten werden auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer“, so Huainigg in Richtung SPÖ.

Der Ministerrat habe dem Parlament für den Feinschliff eine solide Grundlage übermittelt und er, Huainigg, sei zuversichtlich, dass sich das Endprodukt werde sehen lassen können.

Haidlmayr: „Gesetz entspricht Anforderungen nicht“

„Die Regierungsvorlage zum Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt in keiner Hinsicht die Anforderungen“, ist sich die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr, sicher. Mit den derzeitigen langen Übergangsfristen werde die Herstellung von Barrierefreiheit unnötig auf die lange Bank geschoben, bemängelt die Abgeordnete. Ausständig sei außerdem immer noch die Korrektur bestehender diskriminierender Gesetzesstellen in anderen Gesetzen, obwohl dies im Regierungsübereinkommen angekündigt wurde, weist die Abgeordnete auf die bestehenden Versäumnisse hin.

Auch die GRÜNEN – so Haidlmayr auf Nachfrage – werden umfangreiche Abänderungsanträge einbringen.

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