Lapp und Gravogl fordern Ankerkennung der Gebärdensprache

Expertenhearing am 1. Juli in parlamentarischem Unterausschuss

Christine Lapp
SPÖ

Die Verankerung der Gebärdensprache in der österreichischen Verfassung forderten SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp und der stv. Obmann des Wiener Taubstummen-Fürsorge-Verbandes WITAF, Florian Gravogl, am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Zu diesem Thema findet am 1. Juli 2004 auch ein Expertenhearing im Rahmen eines parlamentarischen Unterausschusses statt.

Lapp, die Vorsitzende dieses Ausschusses ist, erhofft sich von dem Hearing, dass alle Nationalratsabgeordneten erkennen, wie wichtig die Anerkennung der Gebärdensprache ist und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.

Schon seit geraumer Zeit gebe es in Österreich Bemühungen, die Gebärdensprache auch als solche, nämlich als gleichberechtigte Sprache anzuerkennen bzw. sie sogar verfassungsrechtlich zu verankern, erklärte Lapp.

Seit 1998 ist die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) zumindest als Gerichtssprache anerkannt, was heißt, dass seit damals gehörlose Menschen bei Gericht aussagen dürfen. Auf Antrag der SPÖ und der Grünen wurde dann im vergangenen Jahr die Bildung und Einsetzung eines Unterausschusse zur Anerkennung der ÖGS von allen vier Parlamentsparteien beschlossen.

Nach der Konstituierung des Ausschusses habe es lange Zeit gedauert, bis ein Termin für ein Experten-Hearing zustande kommt. Nun sei es endlich soweit: Am 1. Juli findet das Hearing statt, bei dem die Experten den Abgeordneten genau erläutern können, was die Anerkennung der GS bedingt und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.

Florian Gravogl erwartet sich vom Hearing, dass die Stimme der Vertreter der Gehörlosenorganisation „auch wirklich gehört wird“. Für Gravogl, der von der SPÖ als Experte in das Hearing entsandt wird, ist es wichtig, dass Gehörlose bei dem Hearing dabei sind, da diese den Hörenden mitteilen, was für sie wichtig ist. Er sei jedenfalls froh, dass er dort seine Forderungen präsentieren dürfe, betonte Gravogl.

Gravogl, der selbst gehörlos ist und auch gehörlose Eltern hat, erklärte, er habe das Glück gehabt, die Gebärdensprache als seine Muttersprache erleben zu dürfen. Denn Bildung und Wissen könne ausschließlich in der Sprache vermittelt werden, die für Gehörlose die Muttersprache ist – nämlich die Gebärdensprache. Eine Anerkennung der Gebärdensprache würde das Leben gehörloser Menschen sehr erleichtern, bisher sei man „immer gegen Mauern gestoßen“.

Die SPÖ hat auch einen Diskussionsentwurf für einen neuen Grundrechtskatalog im Österreich-Konvent eingebracht, teilte Lapp mit. Darin wird u.a. gefordert, dass „Menschen mit Behinderung Anspruch auf Maßnahmen haben, die tatsächliche Benachteiligungen beseitigen und die volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit durch Ausbildung, Arbeit und Teilnahmen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft ermöglichen“. Und weiter heißt es: „Hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und sprachenbehinderte Menschen haben das Recht, die Österreichische Gebärdendsprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden“.

Neben der Verankerung der Gebärdensprache fordert die SPÖ gesetzliche Regelungen, die das Recht gehörloser Menschen auf einen Gebärdendolmetscher bei Ämtern und Behörden festschreiben, so Lapp.

Weiters verlangt die SPÖ die Gebärdensprachdolmetschung aller Nationalratsdebatten, denn nur so können gehörlose Menschen aktiv am politischen Leben teilnehmen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich