Lapp: „Verbandsklage verkommt zu einer Beschwerde beim Salzamt“

Von einer wirkungsvollen und durchsetzungskräftigen Verbandsklagemöglichkeit könne unter dieser Voraussetzung keine Rede mehr sein, eher schon von einer "Alibifunktion", um wenigstens dem Wortlaut nach eine solche im Gesetz stehen zu haben.

Christine Lapp
SPÖ

Die Tatsache, das im derzeitigen Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz nur über eine mit Zweidrittelmehrheit ausgestattete Empfehlung des Behindertenbeirats eine Verbandsklage möglich sei, mache dieses „Rechtsmittel“ völlig kraft- und zahnlos, kritisierte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Lapp: „Dadurch bekommt dieses Instrument den bitteren Beigeschmack und vor allem die Wirkung einer ‚Beschwerde beim Salzamt‘. Damit hat Sozialstaatssekretär Dolinschek anscheinend aus Angst den Wünschen der Wirtschaft voll und ganz nachgegeben zum Nachteil der behinderten Menschen“.

Verwundert zeigte sich die SPÖ-Behindertensprecherin auch über die Aussage Dolinscheks im heutigen KURIER, wonach es nun aus Kostengründen anscheinend überhaupt keinen „Etappenplan“, sprich keine Übergangsfristen, für bauliche Maßnahmen geben soll. Dies würde ja bedeuten, dass es für alle Bauten mit Ausnahme öffentlicher Gebäude, die vor Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes in seiner jetzigen Form schon bestanden haben, keinerlei Verpflichtung gebe, Barrierefreiheit umzusetzen.

Lapp: „Zu dem, dass das Argument der zu hohen Kosten nach jüngsten Studien aus der Schweiz gar nicht zutrifft, kommt noch, dass es dann sowieso niemals eine sinnvolle und echte Barrierefreiheit geben wird, zumindest nicht in diesem Jahrhundert“.

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