Christine Lapp

Lapp zu Behindertengleichstellung: Zaghafter Schritt!

SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp wiederholte heute anlässlich des Verfassungsausschusses ihre Kritik am vorliegenden Behindertengleichstellungsgesetz.

Hier wurde eine große Chance verpasst. Obwohl die EU bereits vor Jahren eine Richtlinie erlassen hat und Österreich sehr lange säumig war, hat die jetzige Regierung nach einem engagierten Vorentwurf eine zahnlose Regierungsvorlage vorgelegt, so Lapp am Mittwoch.

Besonders die fehlenden Kompetenzen des Behindertenanwalts sind Lapp ein Dorn im Auge. Diese wichtige Anlaufstelle ist dem Sozialministerium unterstellt und wird auch vom Sozialminister bestellt. Vergleichbare Einrichtungen wie die Gleichbehandlungsanwältin und die Tierschutzombudsleute sind hingegen weisungsfrei und ungebunden.

Bei der Verbandsklage wiederum muss der Bundesbehindertenbeirat zustimmen, dieser tagt jedoch nur zweimal im Jahr und besteht aus 40 bis 50 Mitgliedern, stellte Lapp klar.

Vor allem aber kritisierte Lapp die ungenügenden Bestimmungen betreffend Barrierefreiheit. Nicht nur, dass die Übergangsfristen zu lange sind, sind nun auch Universitäten ausgenommen. Behinderte Menschen, Menschen mit Kinderwägen, ältere Menschen und Menschen mit Sportverletzungen verdienen barrierefreien Zugang zu allen Gebäuden und Einrichtungen. Mit diesem Gesetz wird dies nun auf den St. Nimmerleinstag verschoben, kritisierte die SPÖ-Behindertensprecherin.

Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Unterlassung bzw. Beseitigung des diskriminierenden Tatbestandes klagen können. Was nützen die Schadenersatzansprüche, wenn die Diskriminierung fortgesetzt werden kann?, so Lapp abschließend.

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