Christine Lapp

Lapp zu OGH-Urteil: „Ausführliche und umfassende Aufklärung und Informationen sind notwendig“

Die Diagnose Down-Syndrom werde unter der Voraussetzung, dass Eltern eine optimale Betreuung, Beratung und Unterstützung für ihr behindertes Kind erfahren, ganz anders aufgenommen.

Für SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp ist das heute, Mittwoch, im „Kurier“ publizierte Urteil des OGH, wonach ein Arzt für ein behindertes Kind mit Down-Syndrom zahlen muss, weil er es unterlassen hatte, der werdenden Mutter eine eindeutige Diagnose zu kommunizieren, ein Beispiel, aus dem man nur lernen könne.

„Im Vordergrund der Pränataldiagnose muss die eindeutige und explizite Aufklärung über eventuelle Risiken und Gefahren für Kind und Mutter stehen. Die Diagnose einer eventuellen Behinderung, wie Trisomie 21, dürfe daher keinesfalls seitens des Arztes aus der Angst heraus, die Wahrheit wäre ein zu großer Schock für die Patientin, verheimlicht oder nur verbrämt mitgeteilt werden“, betonte Lapp, die allerdings gleichzeitig darauf hinwies, dass die dann daraus gefolgerte Entscheidung für oder gegen das Kind eine höchst persönliche der Eltern sei und keinesfalls von außen zwanghaft beeinflusst werden dürfe.

„Umfassende Aufklärung und Beratung von Beginn an sind dringend notwendig. Ein gutes Beispiel ist hier die Down-Syndrom-Ambulanz in Wien, die Eltern vollste Unterstützung und aller erdenklichen Hilfen anbietet – und zwar durchgehend von der Pränataldiagnostik an bis ins Erwachsenenalter“, so Lapp gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Wichtig sei es vor allem, Diskriminierungen behinderter Menschen im Alltag sukzessive und rasch abzubauen und seitens der Politik für eine auf klaren Rechtsansprüchen basierende Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu sorgen.

Die Diagnose Down-Syndrom werde unter der Voraussetzung, dass Eltern eine optimale Betreuung, Beratung und Unterstützung für ihr behindertes Kind erfahren, ganz anders aufgenommen, als wenn Behinderung stets nur als Mangel und Krankheit aufgefasst und kommuniziert werde, gab Lapp zu Bedenken. Seitens der Ärzte bestehe hier also die Verpflichtung, werdende Eltern positiv und umfassend aufzuklären und nicht im „Regen stehen zu lassen“ oder sich gar auszuschweigen.

Lapp abschließend: „Sich aktiv für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierungen von behinderten Menschen im Alltag, Beruf und einfach in jeder Lebenslage einzusetzen, ist das beste Mittel, Eltern, aber auch Ärzten die Entscheidung für ein behindertes Kind zu erleichtern“.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich