Christine Lapp

Lapp zur Spätabtreibung: „Keine Frau macht es sich leicht“

Lapp wies eingangs darauf hin, dass es nicht zulässig und vor allem nicht Ziel führend sei, Rechte der Frauen gegen das Recht auf Leben auszuspielen.

„Weder betroffene Frauen, noch Gynäkologinnen oder andere Expertinnen entscheiden leichtfertig über eine mögliche Abtreibung bzw. Spätabtreibung“, betonte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Samstag bei einer Podiumsdiskussion in Salzburg zum Thema „Spätabtreibung durch embryopathische Indikation“.

Lapp wies eingangs darauf hin, dass es nicht zulässig und vor allem nicht Ziel führend sei, Rechte der Frauen gegen das Recht auf Leben auszuspielen. Wichtig sei es in erster Linie, Diskriminierungen behinderter Menschen im Alltag sukzessive und rasch abzubauen und seitens der Politik für eine auf Rechtsansprüchen basierende, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu sorgen.

Das Recht auf Abtreibung bzw. auf Spätabtreibung müsse aber jeder schwangeren Frau unbenommen bleiben, da es auf keinen Fall Ziel unserer Gesellschaft sein könne, Frauen zum Austragen einer Schwangerschaft zu zwingen, so Lapp.

Lapp wies darauf hin, dass der Gesetzgeber nicht ohne Grund die Möglichkeit einer Überschreitung der Drei-Monats-Fristenlösung für einen späteren Schwangerschaftsabbruch vorgesehen habe. Bestehe nämlich bedingt durch die Schwangerschaft ernste Gefahr für das Leben der Mutter oder die Möglichkeit einer schwersten zum Tode führenden Fehlbildung für das Kind, sei eine Überschreitung zulässig. Die SPÖ-Behindertensprecherin wies aber auch auf die Tatsache hin, dass viele Behinderungen erst während oder nach der Geburt entstünden. Behinderung sei keine Krankheit, sondern etwas, das es gleichberechtigt zu behandeln gelte.

In den wenigen Fällen, wo es aber unabdingbar sei, eine Schwangerschaft auch später abbrechen zu können, müsse diese Möglichkeit bestehen bleiben, denn „wirklich niemand der daran beteiligten Personen macht es sich leicht“, wiederholte Lapp. „Soll eine Frau, die in der 25. Woche erfährt, dass ihr Kind ohne Gehirn tot auf die Welt kommen wird, zur Austragung der Schwangerschaft mit allen Mitteln gezwungen werden? Da hört sich wohl jede Diskussion darüber auf“, kritisierte die SPÖ-Behindertensprecherin.

In der Praxis sei es jedoch für eine Frau nach der 24. Woche fast nicht mehr möglich, einen Termin in Österreich für eine Abtreibung zu bekommen, wodurch jährlich rund 100 Frauen gezwungen seien, ins Ausland zu einem Spätabbruch zu fahren, so Lapp weiter.

Wegen der Problematik möglicher schwerster Fehlbildungen, die nach der Geburt unweigerlich zum Tod des Kindes führen, sei es nicht möglich, ausschließlich starre Fristen einzuziehen und daher müssen in diesen wenigen, sehr tragischen Fällen Spätabtreibungen möglich sein. Die Diskussion über die Spätabtreibung sei wohl mehr als Vorbote zu sehen, über die Hintertür auch über ein generelles Verbot der Abtreibung zu diskutieren bzw. das Feld dafür wieder aufzubereiten.

Lapp wiederholte abschließend, dass es viel wichtiger sei, sich aktiv für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von behinderten Menschen im Alltag, Beruf und einfach in jeder Lebenslage einzusetzen, als verschiedene Rechte gegeneinander auszuspielen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Frage zu stellen.

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