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Leben mit Behinderung als Schadensfall?

Lebenshilfe Österreich fordert breite gesellschaftliche Debatte über vorgeburtliche Diagnose und ihre Konsequenzen

„Die Richtungsentscheidung des OGH in der Frage der ungewollten Geburt eines Kindes mit Behinderungen kann ja wohl nicht der Endpunkt gewesen sein,“ meint Univ. Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Konsequenzen vorgeburtlicher Diagnostik und über unser Bild von Menschen mit Behinderungen.“ Dieses Urteil fordert zu einer negativen Bewertung eines Lebens mit Behinderungen heraus und verstärkt die Tendenz zur vorgeburtlichen Selektion.

„Besonders schlimm ist in dem vorliegenden Fall, dass der OGH über die schon hoch problematischen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes hinausgegangen ist. Dort wurde der französische Staat zum Ersatz der durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten verurteilt (Urteile Draon bzw. Maurice gegen Frankreich), in Österreich soll der Einzelarzt den Gesamtunterhalt leisten. Hier wird also das Lebens selbst als unerwünscht betrachtet.“

Die Lebenshilfe betont:

Menschenwürde und Menschenrechte dürfen Menschen mit Behinderungen durch so ein Urteil nicht indirekt abgesprochen werden. „Wie unsere tägliche Erfahrung zeigt, ist das Leben von Menschen mit Behinderungen ebenso sinnerfüllt, wie das von nicht behinderten Menschen. Menschen mit Behinderung können ein Leben in unserer Mitte führen.“

Um dies zu gewährleisten solle der Staat die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung und den Mut zu diesem Leben fördern, finanzielle Unterstützung geben und die Integration behinderter Menschen vorantreiben, anstatt die Verantwortung in die Haftung von Ärzten abzuschieben. Behinderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die sich nicht an einem finanziellen Kosten-Nutzen-Denken orientieren darf.

„An dem Urteil sieht man auch deutlich, dass in so einer schwierigen Situation eine qualitätsvolle Kommunikation und Beratung wichtig ist,“ meint Mag. Albert Brandstätter, Geschäftsführer der Lebenshilfe Österreich.

„Grundsätzlich problematisch ist, dass durch dieses Urteil der Druck auf Ärzte und auf Eltern erhöht wird, pränataldiagnostische Möglichkeiten anzuwenden. Wenn man sich aber zu einer PND (Pränataldiagnose) entschließt, dann solle bei einem auffälligen Befund der Schwangeren und ihrem Partner genügend Zeit zur Beratung und Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen.

Vorgeburtliche Diagnosen müssen daher an eine rechtzeitige, umfassende, qualifizierte und begleitende Beratung mit einer sachlich-wertfreien Information gebunden sein, die von der diagnostizierenden Stelle unabhängig ist, fordert die Lebenshilfe Österreich. Das Ziel dieser Beratung müsse es sein, es Eltern zu einer für sie verantwortbaren und von ihnen verantworteten Entscheidung kommen.

Sowohl Ärzte als auch Eltern brauchen unabhängige Beratungsstellen, welche die psychosoziale Beratung übernehmen. Um auch über die guten Lebensperspektiven von Menschen mit Behinderung informieren zu können, sollten die Erfahrungen aus dem alltäglichen, gemeinsamen Leben mit Menschen mit Behinderungen in die Beratung einbezogen werden.

„Um ein differenziertes Bild vom Menschen mit Behinderung in der Medizin zu erreichen, muss dieser Bereich auch in die Aus- und Fortbildung von ÄrztInnen und GynäkologInnen aufgenommen werden,“ meint Weber und fordert eine Erweiterung der Curricula.

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0 Kommentare

  • ZUERST: rahmenbedingungen schaffen, die für behinderte kinder (und erwachsene) WIRKLICH gleichberechtigung ermöglichen(gleiche schulmöglichkeiten, gleicher zugang zur gesellschaft, gleiche chancen!!!), DANN würde sich diese diskussion wahrscheinlich erübrigen. in wahrheit werden eltern behinderter kinder (und natürlich behinderte menschen insgesamt) oft an den rand des ruins gedrängt, um an der gesellschaft teil haben zu können. WER GRINDIGE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZE SÄT, WIRD SOLCHE ENTSCHEIDUNGEN ERNTEN! das finanzielle risiko wird privatisiert, die moral wird verstaatlicht. ist ja ganz praktisch, auf die mit dem finger zu zeigen, denen der staat zuvor keine faire chance zur teilhabe gibt!