„Leben und wohnen, wo und wie ich will“ – in Österreich noch keine Selbstverständlichkeit

Stellungnahme des Monitoringauschusses ruft die Notwendigkeit der „De-Institutionalisierung“ ins Gedächtnis

Monitoringausschuss.at
Monitoringausschuss

Leben und wohnen, wo und wie man will, das möchte wohl jede und jeder von uns. Alles andere wäre kein selbstbestimmtes und freies Leben.

Deshalb findet dieser Punkt auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Artikel 19 seine Verankerung. Auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung erwähnt De-Institutionalisierung als Zielsetzung.

Für Menschen mit Behinderungen ist ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen in Österreich deshalb aber noch lange keine Selbstverständlichkeit. Heime, Sonderschulen und Sonderbeschäftigungsformen sind immer noch präsent.

Von einer De-Institutionalisierung, also einem flächendeckenden Abbau von Institutionen zugunsten gemeindenaher Lebensformen mit individueller, selbstgewählter Unterstützung, ist man in Österreich noch weit entfernt.

Ausgehend von einer öffentlichen Sitzung am 28. April 2015 hat der Monitoringausschuss eine Stellungnahme zum Thema „De-Institutionalisierung“ abgefasst. Diese legt nicht nur die derzeitige Situation in Österreich dar, sondern weist unter anderem auch auf die negativen Auswirkungen von Institutionalisierung hin.

Negative Auswirkungen sowohl auf die Persönlichkeit als auch auf die Gesellschaft

Eine der zentralsten Auswirkungen ist die sogenannte strukturelle Gewalt, die die Institution selbst ausübt, zum Beispiel wirken sich Fremdbestimmung durch Zeitpläne und ein Machtgefälle zwischen Betreuungspersonal und Klientinnen und Klienten negativ auf die emotionale und soziale Entwicklung aus und bilden den Boden für andere Formen von Gewalt.

Dadurch, dass Menschen mit Behinderungen von der Gesellschaft ausgeschlossen sind, entstehen negative Bilder und Vorurteile.

Es ist deutlich sichtbar, wie wichtig der Abbau von Institutionen in Österreich ist. Doch warum funktioniert er nicht? Die Gründe dafür sind vielschichtig.

Das alte Lied von Kompetenzwirrwarr

Die Kompetenztrennung von Bund und Ländern (Stichwort: Föderalismus) ist in Österreich immer wieder ein Problem, das dazu führt, dass eine flächendeckende Umsetzung von gesetzlichen Richtlinien verhindert wird.

Ein Beispiel hierfür ist das Scheitern des flächendeckenden Ausbaus von Persönlicher Assistenz. In diesem Bereich besteht ein großes Ungleichgewicht zwischen den Ländern.

Auch gibt es kein reguläres Assistenzangebot für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder Kinder.

Unzureichende Datenlage

Die Daten über Menschen in Einrichtungen sind sehr mangelhaft und das macht es schwierig, die tatsächliche Ist-Situation zu erfassen und qualitativ zu beurteilen.

Es gibt kaum aussagekräftige Eckdaten zu den Wohneinrichtungen und deren Bewohnerinnen und Bewohnern.

Das Kostenargument

Man kennt es ja, das „gute“ alte Kostenargument, das von der Politik gerne benutzt wird. So wird häufig argumentiert, dass gemeindenahe Unterstützung kostenintensiver ist und dass es reiche, Institutionen in kleinere Einheiten aufzuteilen.

Auch in kleinere Organisationseinheiten kann sich aber institutionelle Gewalt einschleichen. Dies zeigen Erfahrungsberichte von Menschen mit Lernschwierigkeiten. So wurde in einem Fall die Begleitung in die eigene Wohnung gestrichen, sozusagen als Strafe.

Paradigmenwechsel hin zum sozialen Modell noch nicht vollzogen

Das soziale Modell, das Behinderung als etwas sieht, das durch die Barrieren in einer Gesellschaft hervorgebracht wird, muss endlich das traditionelle, medizinische Modell ablösen, das Behinderung als individuelles Defizit einer Person sieht. Nur so kann die Notwendigkeit der De-Institutionalisierung verstanden werden.

De-Institutionalisierung ja, aber wie?

De-Institutionalisierung muss passieren, das steht fest. Aber wie? Der Monitoringausschuss gibt hierzu keine konkrete Anleitung, nennt aber einiges, das zu beachten ist.

Es braucht eine gründliche Planung, ein einheitliches, koordiniertes, nationales Vorgehen, an dem sich Politik, Länder und Dienstleistungsanbieter beteiligen. Menschen mit Behinderungen müssen in alle Teile des Prozesses aktiv miteinbezogen werden.

Gezielte Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind für alle Beteiligten, vor allem in der Zeit des Übergangs, wichtig.

Die Grundlage für einen gelungenen De-Institutionalisierungsprozess ist die Schaffung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens, wie zum Beispiel Bildung und Arbeit und der Aufbau flächendeckender, gemeindenaher Dienstleistungsangebote.

Das sind nur einige der wesentlichsten Schritte, die auf dem Weg hinaus aus den Institutionen und in ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft gegangen werden müssen. Es ist also noch viel zu tun, hier in Österreich.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich