Lebenshilfe: 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention viele Inklusionsbaustellen offen

Lebenshilfe fordert verbesserten Zugang zu Regelschule und Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes

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„Mit dem heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fordert die Lebenshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und gleichgestelltes Leben von Menschen mit Behinderungen inmitten der Gesellschaft. Das bedeutet: Selbstbestimmung statt Bevormundung und Rechtsansprüche statt milder Gaben. Auch 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bleiben sehr viele Inklusionsbaustellen offen“, erklärt Lebenshilfe Generalsekretär Albert Brandstätter anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

Seit dieser Tag von den Vereinten Nationen erstmals 1993 ausgerufen wurde, gab es laut Lebenshilfe durchaus Fortschritte: So waren entscheidende Meilensteine das Inkrafttreten des Behindertengleichstellungspakets und die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor 10 Jahren. Auf Anregung der Lebenshilfe wurde daraufhin ein nationaler Aktionsplan erstellt.

Allerdings bleibt noch sehr viel zu tun: Die zentralen Herausforderungen für ein selbstbestimmtes Leben sind laut Lebenshilfe der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu einer inklusiven Regelschule, die Menschen besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, die Schaffung eines erweiterten Arbeitsmarktes, Wahlmöglichkeiten für selbständige und individuelle Wohnformen und eine qualifizierte bundesweite Persönliche Assistenz.

Verbesserter Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen

Vorrangig ist die Schaffung von sozialversicherungsrechtlichen Anstellungsverhältnissen in Werkstätten. Sie sollen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme vieler Leistungen der Sozialversicherung und damit für den uneingeschränkten Zugang zum System sozialer Sicherheit in Österreich bieten.

Viele Menschen mit intellektuellen Behinderungen gelten in Österreich als arbeitsunfähig und sind somit meist auf Angebote der Länder beschränkt, denen noch immer vorwiegend Therapiecharakter zugeschrieben wird. Etwa 24.000 Menschen sind derzeit in so genannten „Tagesstrukturen“ beschäftigt – mit teils erheblichen Auswirkungen: Diese Personen erhalten statt eines Arbeitsentgelts lediglich ein Taschengeld, sind nicht in der Pensionsversicherung versichert und können auch die Leistungen der Krankenversicherung aufgrund ihrer Mitversicherung nur mit Einschränkungen in Anspruch nehmen.

Forderungen der Lebenshilfe

Die Lebenshilfe fordert daher den umfassenden Zugang von Menschen mit Behinderungen zu inklusiver Bildung ab dem Kindergarten bis hin zu tertiären Ausbildungen, da dies eine entscheidende Voraussetzung für den Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit darstellt.

Gleichzeitig fordert sie einen offenen und inklusiven erweiterten Arbeitsmarkt.
Mögliche Übergänge zwischen Tagesstrukturen und Werkstätten und den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen dabei flexibel und in alle Richtungen durchlässig gestaltet werden. Im Sinne eines individuellen Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben und der Möglichkeit nach den eigenen Fähigkeiten zur seinem Einkommen beizutragen, sollte die starre und willkürlich festgesetzte 50 Prozent Arbeitsfähigkeits-Grenze fallen.

Selbstbestimmtes Wohnen

Selbstbestimmtes Wohnen ist eine weitere zentrale Herausforderung: Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen, wie, wo und mit wem sie wohnen möchten. Daher fordert die Lebenshilfe Wahlmöglichkeiten durch ein ausreichendes Angebot an unterschiedlichen Wohnformen in jeder Lebensphase sicherzustellen. Die De-Institutionalisierung sollte mutiger vorangetrieben werden und eigenständige Wohnformen, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Person zugeschnitten sind, sowie kleine Wohneinheiten ausreichend finanziell abgesichert werden.

Persönliche Assistenz

Die Lebenshilfe Österreich fordert weiters Rechtsansprüche auf qualifizierte Persönliche Assistenz sowie auf personenzentrierte Unterstützung für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und Art der Behinderungen. „Aus unserer Sicht bedarf es einer bundesweit einheitlichen und bedarfsgerechten Regelung für die Inanspruchnahme persönlicher Assistenz, unabhängig davon, ob diese für die Absolvierung einer Ausbildung, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder in der Freizeit benötigt wird“, betont Albert Brandstätter.

Gemeinsam Barrieren in Kopf und Gesellschaft abbauen

„Viele Barrieren befinden sich in Kopf und Einstellung der Menschen. Daher sollte die Regierung sehr viel mehr Gewicht auf Bewusstseinsbildung in Richtung Inklusion legen. Eine besondere Rolle kommt dabei politischen EntscheidungsträgerInnen zu. Allerdings sehen wir hier derzeit eine problematische Entwicklung auf Bundesebene: Menschen mit Behinderungen werden sehr häufig zu spät in die Entwicklung von Gesetzen einbezogen“, zeigt sich die Lebenshilfe besorgt und fordert: „Besonders in die Erstellung eines neuen Nationalen Aktionsplanes für die Zeit nach 2020 sollen Menschen mit Behinderungen rasch und frühzeitig eingebunden werden.“

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2 Kommentare

  • Solange Kritik abgeschmettert und mit Rausschmiss aus Einrichtungen der Lebenshilfe sanktioniert wird, mit Angstmache und Einschüchterung operiert und Begegnung und Auseinandersetzung aufs Strengste verboten werden, kann sich im Sinne der Behinderten nichts ändern!

  • Die „LEBENSHILFE“ ist Spitze, wenn es ums Fordern geht, ist aber selbst nicht in der Lage,
    ORDNUNG in ihre eigenen HÄuser bzw. Einrichtungen zu bringen!!!
    Angehörige werden zu Bittstellern abdegradiert, um ihren eigenen Machterhalt abzusichern!!!!
    Unser Beitrag zum TAG der MmB!!!