Lebenshilfe: 100 Jahre Verfassung sind ein Appell zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen

Unsere Verfassung regelt nicht nur die bürgerlichen Rechte und Freiheiten, sondern betont auch die besonderen Rechte und den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen.

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Die Republik in all ihren Teilbereichen – Bund, Länder und Gemeinden – bekennt sich in Artikel 7 der Verfassung dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten und zu fördern.

„In diesen Tagen denken wir viel über den 100. Entstehungstag unserer Verfassung nach: Aus diesem Anlass betont die Lebenshilfe gemeinsam mit vielen anderen Organisationen, dass die in der Verfassung geforderte und versprochene Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen noch lange nicht eingelöst ist. Viele Schritte – besonders im Bereich der Bildung, der persönlichen Assistenz und der Arbeit – sind noch zu gehen“, so Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter.

Ein besonderer Fall des Ausschlusses aus einem chancengleichen Leben ist der Arbeitsmarkt. Menschen mit intellektuellen Behinderungen fordern seit vielen Jahren „Gehalt statt Taschengeld“. Sie wollen als Erwachsene und gleichberechtigte Personen am Arbeitsmarkt teilhaben. Besonders in Werkstätten bekommen sie meist ein Taschengeld, statt eines Gehalts, sind somit weder eigenständig sozial- noch kranken- oder pensionsversichert. Das steht im Widerspruch zur Verfassung, denn die rein medizinische Betrachtung der Arbeitsfähigkeit bei jenem Teil der Menschen mit Behinderungen, die mit Unterstützung arbeiten können und wollen bzw. bereits in Werkstätten Arbeitsleistungen erbringen, führen

  • zu einem unzulässigen Ausschluss vom Arbeitsmarkt (Art 7 B-VG, Art 6 StGG, Art 18 StGG),
  • einer lebenslangen Abhängigkeit von Sozial- und Unterhaltsleistungen (Art 7 B-VG, Art 26 GRC, Art 19 UN-BRK), die einer unabhängigen und selbstbestimmten Lebensführung entgegenstehen
  • und dem genommenen Recht Eigentum anzusparen (Art 1 StGG, Art 1.1. ZProtEMRK, Art 17 EGC).

Die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie hat als solche eine zentrale Stellung, insoweit sie eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung ermöglicht.

Die Lebenshilfe hat deshalb eine Vorstudie erstellt, die einerseits den momentanen gesetzlichen Rahmen aufschlüsselt und gleichzeitig Grundlagen schafft, wie Menschen mit Behinderungen durch den Zugang zu einem inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt:

  • ihr eigenes Geld zur Verfügung haben
  • ihre Bedarfe abgesichert wissen
  • bestmögliche Unterstützung erhalten
  • unabhängig von Unterhalts- und Sozialleistungen sind.

Die Studie „Einkommen und Bedarfssicherung von Menschen mit Behinderungen“ schlägt ein 2-Säulen-Modell vor. Das Modell geht von einer ressourcen- und fähigkeitsorientierten Bewertung des Gesundheitszustandes von Menschen mit Behinderungen aus. Die Einkommens-Säule sichert die Existenz, die Bedarfssicherungs-Säuledeckt den behinderungsbedingten Mehraufwand ab.

Die Studie wurde schon in einem Runden Tisch des Sozialministeriums vorgestellt und ist auf der Homepage der Lebenshilfe abrufbar: https://lebenshilfe.at/inklusion/themen/inklusive-arbeitswelt/

„Österreich hat im Lichte der Verfassung sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichwertige Arbeits- und Bildungschancen erhalten. Österreich soll daher zügig die bisher karitativ ausgerichtete Behindertenpolitik im Sinne einer Politik der Aktivierung und vollen beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe abändern. Es ist zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ein inklusiver, hochwertiger und kostenloser Unterricht im Regelsystem als auch darüber hinaus im Sinne beruflicher Weiterbildungsmöglichkeiten offen steht. Fähigkeiten und Potentiale der Menschen bilden das Fundament einer beruflichen Tätigkeit und sind ressourcenorientiert und individuell zu fördern. Der Vorbereitungsprozess für den Nationalen Aktionsplan Behinderung ist eine gute Gelegenheit“, fordert Brandstätter abschließend.

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6 Kommentare

  • Das Wort behindert soll aus den Gesetzbüchern und Verfassung gestrichen und ersetzt werden auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Handycap.

  • Bevor ich zu dieser Lebenshilfe gehe, wähle ich eher die Sterbehilfe.

    • Oh Lord, protect us from Protectors!

  • Auch ich bin eine Insiderin , was die sog. „Lebenshilfe“ betrifft!
    Der Artikel des Generalsekretärs der Lebenshilfe Österreich, mutet für mich an, als würde , plastisch ausgedrückt, “ Der Teufel den Himmel beschreiben“
    Ich habe in der LH „die Hölle“ erlebt und scheue deshalb diesen Vergleich nicht!
    Hier geht es nicht um bedürftige Menschen, sondern um Einfluss und Macht!
    Die geforderte Gleichbehandlung von M. m. B. hat die LH schon längst gelöst, indem sie die M.m. B. über einen Kamm scherrt, um sie leichter verwalten zu können und in den Griff zu bekommen!
    Das Individuum und das Person sein hat in der LH keinen Platz und wir als Störfaktor betrachtet!
    Dementsprechend wird einem Menschen mit eigenen Ansprüchen, ein mögliches Aufbegehren mit unmenschlichsten Mitteln ausgetrieben!

  • Die „Lebenshilfe“, wer auch immer das sein mag, fordert schon wieder!
    Fragt sich nur, wem diese Forderungen zu Gute kommen sollen – sicher nicht den M.m. B. in der sog. LH.!
    Es ist nämlich die LH., die M.m. B. vom Arbeitsmarkt u. vom allgemeinen Gesellschaftsleben ausschließt, weiters die M.m. B. in ihren Einrichtungen zu einer lebenslangen Abhängigkeit führen, indem der Kontakt zur Aussenwelt von der LH. so gut wie möglich unterbunden wird und so ein selbstbestimmtes Leben unmöglich macht!
    Die Anstrengungen der LH. gehen dahin, den M.m. B. eine selbstbestimmte Lebensführung zu verunmöglichen!
    Wenn man als Insiderin diese Forderungen des Geschäftsführers der LH.- Österreich liest, so könnte man meinen, man säße im falschen Film!!!