Lebenshilfe: 5 Forderungen zum „Tag der Menschenrechte“

Für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

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Lebenshilfe Österreich

Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in Österreich seit 2008.

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte macht die Lebenshilfe auf Lebensbereiche aufmerksam, die laut UN-Behindertenrechtskonvention nicht als inklusiv gelten. Die SelbstvertreterInnen der Lebenshilfe haben 5 zentrale Anliegen für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich formuliert:

1) Bundeseinheitliche Mindesstandards

Wir fordern ein bundesweites Regelwerk, das Mindeststandards festlegt. Gesetzliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern führen zu unterschiedlicher Lebensqualität, daher braucht es Standards für Inklusive Bildung, Persönliche Assistenz u. Unterstützte Entscheidungsfindung, Existenzsicherung und Inklusive Arbeitswelt, Alter und Pflege.

2) Informationen in Leichter Sprache

Wir fordern barrierefreie Informationen und Beratungsstellen in allen Lebensbereichen sowie die Übersetzung von Regierungsprogrammen und Behördeninformationen auf Bundes- und Landesebene.

3) Ausbau von Unterstützungsangeboten

Wir fordern die Erarbeitung eines nationalen Rechtsanspruchs auf Persönliche Assistenz unabhängig von Ausmaß und Art der Beeinträchtigung sowie die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Wohnangeboten und maßgeschneiderte Dienstleistungen für NutzerInnen. In Hinblick auf die Novelle des Sachwalterrechts im nächsten Jahr soll der Ausbau von Unterstützungskreisen erfolgen, die Menschen mit Beeinträchtigungen bei wichtigen Entscheidungen beratend zur Seite stehen.

4) Lohn statt Taschengeld!

Wir fordern ein Ende des Taschengeldes für die über 20.000 Menschen mit Beeinträchtigungen, die in Werkstätten arbeiten. Sie sollen eine richtige Entlohnung und damit eigenständige Sozialversicherung und Pensionsansprüche erhalten. Dafür braucht es eine rasche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene.

5) Menschenrechte für alle

Wir fordern die Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention auch auf Schutzsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund. Im Bereich Bildung und Arbeit sind Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund nach wie vor überproportional stärker benachteiligt als Menschen ohne Migrationshintergrund.

Thomas Wagner, Selbstvertreter und Vizepräsident der Lebenshilfe Österreich: „Ist es nicht unfair, wenn Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung je nach Bundesland unterschiedliche Gesetze und Förderungen erhalten oder das Regierungsprogramm nicht verstehen, weil es zu kompliziert geschrieben ist? Und ist es nicht ungerecht, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen eher Persönliche Assistenz bekommen, als Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung? Oder dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nur mit einem Taschengeld bezahlt werden, keinen Urlaubsanspruch haben und keine eigenständige Pension erhalten? Außerdem soll die UN-Behindertenrechtskonvention auch auf Schutzsuchende oder Menschen mit Migrationshintergrund und Beeinträchtigungen angewendet werden!“

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