Lebenshilfe: Auch behinderte Kinder sind kindergartenfähig!

Lebenshilfe fordert umgehende Streichung der Ausnahmeregelung zum verpflichtenden Kindergartenjahr

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Die Vereinbarung nach 15a-Bundes-Verfassungsgesetz zwischen Bund und Ländern, die das verpflichtende Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen regelt, wurde heute verlautbar und tritt am 1. September 2009 in Kraft.

Diese Vereinbarung beinhaltet eine Ausnahmeregelung für Kinder mit Behinderungen, wenn ihnen der Kindergartenbesuch aufgrund einer Behinderung bzw. eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs oder der Entfernung vom Wohnort nicht zugemutet werden kann.

Die Lebenshilfe Österreich spricht sich für eine Streichung dieser Ausnahmeregelung aus, da Kinder mit Behinderungen mit massiven Benachteiligungen rechnen müssen.

„Warum wird die Kindergartenfähigkeit von Kindern mit Behinderungen in Frage gestellt? Erst 2006 wurde der Begriff der Schulunfähigkeit für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf aus dem Gesetz gestrichen. Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir jetzt wird eine Kindergarten-Unfähigkeit. Das wäre fatal, weil gerade behinderte Kinder von einer vorschulischen Förderung und dem spielerischen Umgang mit anderen Kindern am meisten profitieren“, so Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

Die Lebenshilfe Österreich befürchtet, dass die Ausnahmeregelung den Kindergartenbesuch von Kindern mit Behinderungen gerade im ländlichen Bereich erschweren wird. Vor allem in Gemeinden, die über unzureichende Kindergartenplätze oder barrierefreie Einrichtungen verfügen, laufen Eltern Gefahr, dass ihre behinderten Kinder vom Kindergartenbesuch mit dem Argument der Unzumutbarkeit ausgeschlossen werden. Auch fehlende Personalkompetenz zur Führung eines inklusiven bzw. integrativen Kindergartens wird eine entsprechende Barriere, und Grund für das Ausgenommenwerden für Kinder mit Behinderungen, darstellen.

Damit stellt die Ausnahmebestimmung eine verschärfte Benachteiligung für Kinder mit Behinderungen dar und verstößt gegen Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gegen Artikel 7 und 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Bildungs- und BehindertensprecherInnen der Parteien sind aufgerufen, eine Korrektur des Gesetzes zu bewirken. Weiters fordert die Lebenshilfe Österreich Staatssekretärin Christine Marek dazu auf, eine Expertenrunde zur Weiterentwicklung inklusiver Kindergärten unter Einbeziehung aller beteiligter Gruppen einzuberufen.

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