Was die öffentliche Verwaltung macht und entscheidet, muss klar verständlich und nachvollziehbar sein.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen Bescheide deshalb auch in „Leichter Sprache“ geschrieben und erläutert werden.
Das fordert der Lebenshilfe-Landesverband Bayern in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (BayBGG).
Grundsätzlich begrüßt die Lebenshilfe Bayern, dass durch die Änderung des Gesetzes die Ziele der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) noch stärker in der öffentlichen Verwaltung verankert werden.
Barriere-Freiheit darf jedoch keine Soll-Bestimmung sein, so der Verband in seiner Stellungnahme weiter. Wichtig sei vielmehr, zügig Barrieren abzubauen oder gleich zu vermeiden. Dazu zählen auch Sprach-Barrieren.
Deshalb müsse die öffentliche Verwaltung verpflichtet werden, bereits ab 2020 – und nicht wie geplant ab 2023 – für alle verständlich zu handeln und bei Bedarf auch die „Leichte Sprache“ zu verwenden.
Klaus Candussi
23.10.2019, 13:02
Das Land Oberösterreich ist in dieser Hinsicht – gemeinsam mit capito – schon lange ganz vorn dabei.
Künftig kann mit der capito App der Bescheid im Original und auf drei verschiedenen Sprachstufen übermittelt werden. Eine Zusammenfassung auf A1 Niveau, dazu eine ganz einfache Fassung auf A2 und eine gut verständliche auf B1.
Künstliche Intelligenz wird in den nächsten Jahren den ganz großen Schritt nach vorn bringen. capito arbeitet daran gemeinsam mit Expertinnen für Sprachwissenschaft.