Lebenshilfe befürchtet schlimme Einbußen durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz könnte die Grundlage für ein selbständiges Leben von Menschen mit Behinderungen gefährden. Sie wären erneut ihr ganzes Leben abhängig von ihren Eltern.

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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Die Lebenshilfe Steiermark teilt die Befürchtungen des Steirischen Anwalts für Menschen mit Behinderungen und warnt vor den Auswirkungen des derzeit geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

Die Umsetzung des Entwurfes des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes könnte diese Grundlage für ein selbständiges Leben von Frauen und Männern mit Behinderung in der Steiermark gefährden. Sie wären erneut ihr ganzes Leben abhängig von ihren Eltern und Familien. Die Einbußen können 980,- € und mehr pro Monat betragen.

In der Steiermark haben derzeit etwa 4000 erwachsene Frauen und Männer Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. 800 werden von der Lebenshilfe Steiermark begleitet. Mittelbar sind auch ihre Familien betroffen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt heute zwischen € 482,- und € 647,- 14 Mal jährlich.

Zusätzlich kann ein Beitrag zum Wohnen in der Höhe von € 290,- monatlich geltend gemacht werden. Diese Leistung ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein einigermaßen selbstbestimmtes und inklusives Leben ohne lebenslange Abhängigkeit von ihren Eltern. So sieht es auch die von Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention vor.

Zwei Beispiele:

  • Frau K, 32 Jahre alt, arbeitet in einem Beschäftigungsprojekt, wo sie kein reguläres Gehalt bekommt. Sie lebt in einer kleinen Mietwohnung und besitzt ein Sparbuch mit 19.000,- € von den Eltern für Notfälle. Derzeit erhält Frau K. Hilfe zum Lebensunterhalt und einen Beitrag zu den Wohnkosten.
  • Herr S., ein junger Mann mit 21 Jahren arbeitet 40 Stunden pro Woche in einer Tageseinrichtung und wohnt bei seinen Eltern. Er erhält er ein kleines Taschengeld, ist weder eigenständig krankenversichert noch pensionsversichert. Herr S. bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies gibt ihm Selbstvertrauen und ermöglicht ihm, seinen Anteil an den Mietkosten zu tragen und ein wenig am kulturellen Leben teilzuhaben. Der Vater von Herrn S. ist Alleinverdiener. Er versorgt die Familie mit einem Gehalt von € 1.865,-. Die Mutter pflegt, fördert und unterstützt seit Jahrzehnten ihren Sohn und kümmert sich um sein Fortkommen. Frau K. und Herr S. könnten ihre Geldleistungen verlieren.

Elisabeth Ginthör-Kalcsics, Präsidentin der Lebenshilfe Steiermark, betont, dass die Steirerinnen und Steirer mit Behinderungen durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht schlechter gestellt werden dürfen. Die Österreichische Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Regelung des Lebensunterhalts des Steiermärkischen Behindertengesetzes bestehen bleiben kann.

Die Lebenshilfe tritt an Sozialministerin Hartinger-Klein und die gesamte Österreichische Bundesregierung mit der Bitte und Aufforderung heran, in der neuen Regelung der Sozialhilfe sicherzustellen, dass die Existenzsicherung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf durch das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht gefährdet wird.

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4 Kommentare

  • Ich danke Bizeps und der Lebenshilfe! Was ist, das ist und darüber muss man sprechen, wenn die Menschen die man vertritt zu Schaden kommen. Ich finde es falsch und unverantwortlich, dass man die Möglickeiten für Menschen mit Behinderung auf bescheidenster Basis ein selbstbestimmtes Leben zu führen zerschlägt. Es geht hier insgesamt um kleine Summen, daran wird das Budget nicht gesunden. Dass die türkisblaue Regierung wieder bei denen kürzt, die eh nichts gaben, aber die Bedingungen für Finanzkräftige und Konzerne weiter verbessert, ist nicht zu akzeptieren!

  • Liebe Frau Klaudia Karoliny,


    danke für Ihre wahren und so treffenden Worte!

    In der Tat, es MÜSSTEN im Sinne der M.m. B. alle zusammenhalten!

    Wir haben leider das Gegenteil erlebt, wo bei der LH einer durch den anderen ausgespielt wird, Angehörige, die sich um das Wohl ihrer Lieben kümmern, ausgesperrt und als Querulanten abgetan werden, zum Leidwesen der zu betreuenden Menschen, die dazwischen stehen und für miese Zwecke instrumentalisiert werden!!!

    Diese unerträgliche Situation gehört dringend beendet!

    Sie sagen es, in der Regel ist es wirklich so, dass einem das eigene Hemd näher ist, als der Rock!

    Danke für Ihre mutigen Worte!

  • Die Lebenshilfe meldet sich immer dann, wenn es um das liebe Geld geht, anstatt sich um ihre Hausaufgaben zu kümmern, die sie sehr unbefriedigend bis gar nicht erledigt!
    Eine dieser Hausaufgaben wäre, ihre Klienten bedürfnis-und personenzentriert zu betreuen!! Dafür wird sie ja von der öffentlichen Hand mit Geldern überschüttet!!!

    • Lieber Angehöriger! Ich kann Ihren Wut verstehen, was die (mangelnde persönliche) Betreuung, vermutlich Ihres Kindes, angeht. Ich denke aber trotzdem, dass es gut und wichtig ist, dass auch die Lebenshilfe und/oder andere Trägereinrichtungen endlich einmal den Mund aufmachen und ebenso ein bisschen Lobbying betreiben für ihr Klientel und deren Angehörigen. Viel zu lange habe ich das vermisst!
      Aber es ist vermutlich in der Regel so, dass einem das eigene Hemd näher ist als der Rock. Diesmal MÜSSEN alle zusammen halten insbesondere im Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen, die vielfach ja auch keine Chance haben, sich selbst zu erhalten oder einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt mit ausreichendem Einkommen zu ergattern. Die Angehörigen werden schon jetzt finanziell dafür bestraft, dass sie ein behindertes Kind zur Welt gebracht haben und dabei vielleicht auf eine eigene Berufstätigkeit verzichtet haben. Und mit der beabsichtigten Regelung zur Sozialhilfe würde sich dieser Umstand noch einmal für die gesamte Familie verschärfen. Das ist schlichtweg unakzeptabel, zynisch – menschenrechtsverletzend!