Erster Schritt in Richtung volle Geschäftsfähigkeit von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
Die Lebenshilfe Österreich sieht in dem Entschließungsantrag über eine Novelle des Sachwalterschaftsrechts, der gestern von den Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses einstimmig angenommen wurde, einen ersten wichtigen Schritt in die Richtung zur vollen Geschäftsfähigkeit von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung.
In dem vorliegenden Antrag wird eine Gesamtreform des Sachwalterrechts gefordert. Nach dem Vorbild Deutschlands soll künftig die Bestellung eines Sachwalters nicht automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit führen.
„Die UN-Behindertenkonvention geht jedoch in ihren Bestimmung darüber hinaus“, betont der Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, Mag. Albert Brandstätter. „Alle Menschen haben das Recht, selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen und Entscheidungen zu treffen, auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung. Damit soll verhindert werden, dass Dritte über sie bestimmen können. Dieser Aspekt muss im neuen Gesetz unbedingt berücksichtigt werden“, so Brandstätter.
In der Praxis könnte sich das insofern auswirken, als dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zukünftig selbst Verträge abschließen können und sich dafür, je nach Bedarf, Unterstützung holen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention postuliert das Recht auf Unterstützung für die Entscheidungsfindung. Auf dieser Grundlage ist es unerlässlich, ein Modell für unterstützte Entscheidungsfindung unter Beteiligung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu erarbeiten und gesetzlich zu verankern“, schließt Brandstätter.