Lebenshilfe begrüßt Entwurf für Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen

Sozialministerium legt Dokument mit sehr hohem Anspruch vor

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

„Inklusion als Vision und Gestaltungsauftrag – das ist ein hoher Anspruch, dem sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer, das Redaktionsteam des Nationalen Aktionsplanes und die beteiligten Ministerien stellen. Ich kann sie dazu nur beglückwünschen“, begrüßt Lebenshilfe Bundesgeschäftsführer Albert Brandstätter den heute zur Begutachtung versandten Entwurf zum Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen.

Nach erster Durchsicht verspricht der NAP Behinderung in den Jahren bis 2020 eine tiefgreifende Beschäftigung mit dem Paradigmenwechsel, den die UN-Behindertenrechtskonvention eingeleitet hat. Die „zentrale Vision einer inklusiven Gesellschaft, die behinderten und anderen benachteiligten Menschen die Teilhabe an allen Aktivitäten der Gesellschaft ermöglicht wird“ wird in diesem Dokument sehr intensiv für alle Lebensbereiche durchbuchstabiert und mit Zielsetzungen für die Behindertenpolitik quer durch alle Ministerien versehen.

Aus Sicht der Lebenshilfe besonders hervorzuheben ist unter anderem die Stärkung der Ansätze selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, sei es im Bereich Wohnen, im Alter oder bei der Unterstützung von Selbstvertretungsstrukturen.

„Selbstverständlich würde ich mir in manchen Punkten mehr Vision und Mut zur Veränderung wünschen, aber es erscheint mir klug,in vielen Bereichen auf langfristige und partizipativ gestaltete Projekte oder Strategieentwicklungen zu setzen, wie etwa in der Novelle der Sachwalterschaft, bei dem Aufbau eines inklusiven Arbeitsmarktes oder in der Erarbeitung der inklusiven Schule“, meint Brandstätter.

„Der Entwurf muss nun gründlich studiert, öffentlich diskutiert und sicherlich in einigen Punkten schärfer und weitergehender formuliert und ergänzt werden. Er bietet viele Anregungen sowohl für die öffentlichen Stellen, als auch für die Interessenvertretungen und die Dienstleister. Wichtig wird es sein, dass sich die Länder angemessen daran beteiligen, sei es in eigenen Länderaktionsplänen, sei es in Unterkapiteln im nationalen Aktionsplan.“

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