Lebenshilfe begrüßt Erwachsenenschutzgesetz und fordert raschen Ausbau der Unterstützungsangebote

Am 12.9. endet die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesentwurf, mit dem die Sachwalterschaft von Grund auf geändert wird.

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

Generalsekretär Brandstätter: „Der neue Entwurf des Erwachsenenschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel der gleichen Anerkennung vor dem Recht, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Beim Ausbau der Unterstützungsangebote ist allerdings noch viel zu tun, damit alle Menschen ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit gleichberechtigt ausüben können.“

Am 12.9. endet die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesentwurf, mit dem die Sachwalterschaft von Grund auf geändert wird. Grundsätzlich begrüßt die Lebenshilfe Österreich den Entwurf für das Erwachsenenschutzgesetz, der die Einschränkungen der Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen vermindert. Sie gibt aber auch einige Kritikpunkte zu bedenken.

Lebenshilfe fordert raschen Ausbau und Finanzierung von Unterstützungsleistungen

Ob das vorgeschlagene Gesetz auch in der Praxis taugt, das heißt ob die Autonomie gefördert bzw. die Selbstbestimmung möglichst wenig eingeschränkt wird, wird laut Lebenshilfe wesentlich davon abhängen, ob die notwendigen Unterstützungsleistungen bei Entscheidungsprozessen und persönlicher Assistenz österreichweit verfügbar und leistbar sein werden.

In diesem Punkt sind die Bundesländer gefordert Modelle wie Persönliche Zukunftsplanung, Unterstützungskreise und analoge Methoden in ihre Leistungskataloge aufzunehmen, bedarfsgerecht auszubauen und zu finanzieren. Bundesweit gilt es für einheitliche Lösungen zu sorgen, insbesondere für die Einführung und Dotierung von individuellen Assistenz- und Unterstützungsleistungen und von persönlichen Budgets.

„Andernfalls könnten weniger ErwachsenenvertreterInnen bestellt werden. Und wenn dann auch noch die Unterstützung für Entscheidungen fehlt, kommen die DienstleisterInnen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe wiederum in die Situation, diese zeitintensiven Rollen zu übernehmen. Darüber hinaus fehlt ein Korrektiv, das sicherstellt, dass die Interessen des oder der Vertretenen gewahrt bleiben: ein ganz und gar unerwünschtes Szenario“, so Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich Albert Brandstätter. 

Weiters fordert die Lebenshilfe, Beratung und Clearings durch Erwachsenenschutz-Vereine sowie kontinuierliche Fortbildungen für ÄrztInnen, BehördenmitarbeiterInnen, NotarInnen und AnwältInnen bedarfsgerecht auszubauen.

Bürokratie als mögliche Hürde v.a. für Angehörige von Personen mit hohem Unterstützungsbedarf

Die Lebenshilfe Österreich begrüßt die Ausweitung der Angehörigenvertretung auf Geschwister, Kinder und Neffen. Dies ist gerade für Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf sehr wichtig.

Sehr positiv sieht die Lebenshilfe, dass in Zukunft die Erwachsenenvertretung nur mehr als ultima ratio vorgesehen ist und es keine Vertretung mehr für alle Angelegenheiten geben soll.

Allerdings befürchtet sie eine unverhältnismäßige Vermehrung von bürokratischen Schritten und anderen Erschwernissen für die ohnehin schon außerordentlich belastete Gruppe der begleitenden Angehörigen von Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, die oftmals zu ständiger Präsenz im Alltag gezwungen sind und konstant körperlich und psychisch herausfordernde Pflegeleistungen erbringen. Die Lebenshilfe schlägt daher dringend vor, dass es für die Vertretungen von Personen mit sehr hohem und komplexem Unterstützungsbedarf ein möglichst einfaches Verfahren, zB. ein spezielles Monitoringsystem, geben soll.

Umsetzung bedeutet gesellschaftlichen Lernprozess

Die Lebenshilfe Österreich betont, wie positiv die Einbindung von Menschen mit Beeinträchtigungen und anderer Anspruchsgruppen in den Ausarbeitungsprozess dieses wichtigen neuen Gesetzes erlebt wurde.

„Hier wurde geradezu vorbildlich bewiesen, dass die Gesetzwerdungsprozesse so gestaltet werden können, dass die Personen, um die es geht, auch wirklich beteiligt werden. Insgesamt handelt es sich hier um einen gesellschaftlichen Lernprozess und deshalb legen wir Wert darauf, dass die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes und die Erfahrungen, die sich damit ergeben, in regelmäßigen Abständen, etwa alle 4 bis 5 Jahre, evaluiert werden sollen“, so Brandstätter abschließend.

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Ein Kommentar

  • Etwas Gutes und Notwendiges zu kritisieren bevor es praktiziert wird…, das macht keinen Sinn.
    Die Arbeit mit MmB muss bzw. sollte immer von Individualität bestimmt sein, daher macht es keinen Sinn irgendwelche Ausreden und Kritikpunkte zu suchen. Lösungen, individuelle Lösungen und Flexibilität sind gefragt, keine „Bremser“ oder „Fremdbestimmer“. Sobald es um Geld geht melden sich die zu Wort, die nicht genug davon bekommen können…, die anderen sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Selbstvertreter und MmB werden wohl erst wieder dann befragt, wenn die Politik schon entschieden hat. Statements dazu…?