Gestrige Sondersitzung des Nationalrats brachte lang geforderte Verbesserung für Menschen mit Behinderungen
In der gestrigen Sondersitzung des Nationalrates wurde über den eingebrachten Antrag 508/A(E) auf Aufwertung der persönlichen Assistenz im Freizeitbereich abgestimmt.
Damit sind nun die Weichen für eine gesetzliche Verankerung der bundesweit einheitlichen persönlichen Assistenz gestellt.
„Eine bundesweit einheitliche persönliche Assistenz ist eine der Grundforderungen der Lebenshilfe. Wir begrüßen daher diesen wichtigen Schritt, der Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und chancengleiches Leben ermöglicht“, so Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter.
Es sei jedoch wichtig zu beachten, dass die Persönliche Assistenz unabhängig von der Pflegestufe und der Art der Behinderung zu gewährleisten ist. Der Fokus soll dabei auf den Unterstützungs- und nicht auf den Pflegebedarf liegen.
Für die nachhaltige und sinnvolle Umsetzung bedarf es eines Rechtsanspruchs, faire Gehälter für Persönliche Assistenz, ausreichender Anzahl an Betreuungszeiten und der einkommensunabhängigen Sicherstellung der Finanzierung. Hierzu betont die Lebenshilfe, dass Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungsprozessen miteinbezogen werden sollen.
Ferner wurden zwei Abänderungsanträge zum Steuerreformgesetz eingebracht und beschlossen. Der Antrag, der die Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderungen wieder einführt und ein Abänderungsantrag, mit dem die Freibeträge im Einkommenssteuergesetz für Menschen mit Behinderungen erhöht wird. Seit 1988 wurden die Freibeträge nicht mehr valorisiert, womit ein Wertverlust von 65 % gegeben ist.
Diese Anträge konnten gestern mit der Zustimmung aller Parteien durchgesetzt werden. Laut Lebenshilfe ein Schritt in die richtige Richtung.