Lebenshilfe begrüßt Unfallversicherung für Menschen in Beschäftigungstherapie

Nächster Schritt muss die eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung sein

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Wir begrüßen die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, die in Tageswerkstätten tätig sind, in die gesetzliche Unfallversicherung. Der nächste logische Schritt zur Gleichstellung ist eine eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung für diesen Personenkreis“, bekräftigt Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber die heute im Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle zum Sozialversicherungsänderungsgesetz.

Die Neuregelung betrifft rund 20.000 Menschen mit Behinderungen, die häufig ihr gesamtes Erwerbsleben in sogenannten Beschäftigungstherapien oder in Tageswerkstätten arbeiten. Durch den noch immer fehlenden Kranken- und Pensionsversicherungsschutz haben sie derzeit keinen Anspruch auf Alterspension.

„Wir fordern im Sinne der Artikel 27 und 28 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die volle Einbeziehung aller Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in das Sozialversicherungssystem“, so Weber abschließend.

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