Lebenshilfe begrüßt Wende bei Mindestsicherung in Niederösterreich

Reform der Verwaltungspraxis unumgänglich, Einbeziehung der Interessenvertreter wird dringend empfohlen

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

Die Lebenshilfe Österreich begrüßt die Reaktion des niederösterreichischen Landtages auf die Protestwelle gegen das neue Mindestsicherungsgesetz.

Dass es nun doch nicht am Donnerstag zu einer Beschlussfassung kommt, die gegen die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen verstößt, ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, wie Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber heute betont.

Die Lebenshilfe empfiehlt dringend, Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Vertretungsorganisationen von Anfang an in die Gesetzgebung einzubeziehen,und nicht wie in diesem Fall in der allerletzten Phase der Begutachtung. „Die drohende Schlechterstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen konnte vorerst und in letzter Sekunde erfolgreich abgewendet werden. Jetzt ist es an der Zeit, die Verwaltungspraxis an die Bestimmungen der 15a-Vereinbarungen anzupassen.“

In Niederösterreich wird die erhöhte Familienbeihilfe wie ein Teil des Einkommens behandelt und von der Mindestsicherung abgezogen. Das widerspricht der 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung, die von Bund und Ländern beschlossen wurde. „Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen die erhöhte Familienbeihilfe für Mehraufwendungen, sie haben ein Recht darauf und sie soll ihnen künftig in voller Höhe ausbezahlt werden,“ schließt Weber.

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