Lebenshilfe begrüßt wesentliche Verbesserung im GuKG

Zusatzausbildung gilt jetzt für alle Fachkräfte in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen

Logo Lebenshilfe Österreich
Lebenshilfe Österreich

„Ein wichtiger Schritt für die rechtliche Absicherung von MitarbeiterInnen in der Behindertenbegleitung und für die gemeindenahe und inklusive Begleitung von behinderten Menschen“, lobt Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführer Albert Brandstätter den heutigen Beschluss im Gesundheitsausschuss über das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG).

Nach heftigen Diskussionen haben sich die Lebenshilfe und die Behindertenverbände mit ihrer Forderung durchgesetzt: Alle MitarbeiterInnen, die in Dienstleistungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten, sollen unabhängig von ihrem Berufshintergrund eine Zusatzausbildung besuchen können. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um ein Modul zur „Unterstützung bei der Basisversorgung“.

Dabei werden Grundkenntnisse über die Unterstützung bei Körperhygiene, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme vermittelt. Aus Sicht der Dienstleistungsunternehmen dient diese Qualifizierungsmaßnahme der Qualitätssicherung in der Behindertenbegleitung.

„Die GuGK-Novelle 2009 legt die Basis für eine qualitätsvolle und inklusive Begleitung in multiprofessionellen Teams, die möglichst nahe bei den Menschen mit Behinderungen stattfindet“, zeigt sich Brandstätter von der Trendumkehr im Gesundheitsausschuss des Nationalrates erfreut. Die Lebenshilfe Österreich hatte den letzten Entwurf abgelehnt, weil nur MitarbeiterInnen mit bestimmten Berufsausbildungen zu der Zusatzsausbildung zugelassen waren.

Er brachte daher keine Verbesserungen für die vielen Fachkräfte, die ihre Tätigkeiten schon jahrelang im rechtlichen Graubereich durchführen müssen. Immerhin geht es dabei um rund 20.000 DienstnehmerInnen in Österreich. In der Lebenshilfe begleiten 4.000 Mitarbeiterinnen Menschen mit Behinderungen mobil und stationär in der Freizeit, im Wohnbereich und bei der Arbeit.

„Mit den neuen Bestimmungen kann jetzt die Arbeit von sämtlichen Personen, die soziale Arbeit und Unterstützung bei der Basisversorgung von Menschen mit Behinderung leisten, im rechtlichen und im qualitativen Sinne abgesichert geschehen. Dies nützt den Menschen mit Behinderungen als auch den MitarbeiterInnen“, so Brandstätter abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich