"Jedes Kind mit Behinderung hat das Recht, gemeinsam mit anderen Kindern lernen zu können. Verabschieden wir uns von der Sonderschule und bauen wir Schulen für alle auf", fordert Weber.
„Wenn Kinder mit Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, wie es derzeit geschieht, dann begehen wir eine Menschenrechtsverletzung“, mahnt Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber und bekräftigt die Stellungnahme des Monitoringausschusses zur inklusiven Bildung, die gestern im Parlament im Rahmen einer öffentlichen Sitzung vorgestellt wurde.
Das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen ist Teil der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24). Unterschiedliche Bundes- und Landesgesetze verhindern eine flächendeckende inklusive Bildung. So ist die Schulbildung für Jugendliche mit Behinderungen nach der 8. Schulstufe im Unterrichtsgesetz nicht abgedeckt.
Weber dazu: „Wir fordern die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern auf, den gemeinsamen Unterricht von Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in allgemeinen Schulen bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe gesetzlich festzuschreiben.“
Rund die Hälfte aller Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf besucht eine Sonderschule. Hier findet ein separater Unterricht statt, der nach Auffassung der Lebenshilfe den Boden für Vorurteile und Benachteiligungen schon in jungen Jahren bereitet.
„Bildung ist das Fundament für jeden Menschen, seine Rechte gleichberechtigt zu leben und einzufordern. Das soll auch die Basis für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen sein, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht“, so Weber abschließend.