Lebenshilfe: Die Bildungsreform muss weitergehen

Lebenshilfe begrüßt Bildungsreformpaket und fordert weitere Entwicklungsmaßnahmen

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Die Lebenshilfe begrüßt die Verabschiedung des Bildungsreformpakets im Nationalrat als ersten wichtigen Schritt. „Allerdings sind noch viele Schritte zu einer inklusiven Schule nötig. Das Bildungsreformpaket ist daher dringend weiterzuentwickeln“, erklärt Lebenshilfe-Präsident Weber.

Besonders begrüßt die Lebenshilfe, dass mit dem Wegfall von §27a im Schulorganisationsgesetz die Beratung der Eltern und die Verwaltung der sonderpädagogischen Ressourcen von den Sonderschulen entkoppelt werden. „Das ist für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule in Österreich sehr wichtig!

Die neuen unabhängigen Beratungs- und Ressourcensteuerungszentren müssen von der Politik und den Behörden derart ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgabe auch wirklich erfolgreich ausüben können: Nämlich so, dass Eltern für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf die allgemeine Schule ihrer Wahl in ihrer Nachbarschaft auswählen können. Die Schule der Wahl muss die Räumlichkeiten, das Personal und die Unterrichtsmittel bereitstellen, die jedes Kind individuell passend braucht“, betont Weber.

Von der Möglichkeit des Clusterns von Schulen erwartet sich die Lebenshilfe bessere Gestaltungsspielräume für inklusive Schulen. Positiv bewertet die Lebenshilfe auch, dass Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die mehr Zeit für ihre Entwicklung benötigen, ihre Schullaufbahn in einem 11. und 12. Schuljahr auch in der allgemeinen Schule fortsetzen können.

Weiters begrüßt die Lebenshilfe die Einführung einer Ausbildung für pädagogische Assistenzberufe, weist aber darauf hin, dass eine inklusive Schule auch nicht-pädagogische AssistentInnen für z.B. medizinische Pflege, Psychiatrie oder Sozialarbeit braucht. Wichtig ist laut Lebenshilfe auch, dass nun das freiwillige Ausführen medizinischer Tätigkeiten an SchülerInnen mit Pflegebedarf durch LehrerInnen ins Gesetz aufgenommen wird und somit die Haftungs- bzw. Versicherungsfrage geklärt wird.

Aber es bleiben für die Lebenshilfe einige wichtige Fragen offen: So sieht sie die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen im Ständigen Beirat der Bildungsdirektion sowie im Schulclusterbeirat noch zu wenig abgesichert. Weiterer Kritikpunkt: Inklusive Schulen sollten nicht als Schulversuch mit hohen Zustimmungserfordernissen aller Schulpartner eingeführt werden, sondern es sollte umgekehrt kein Schulversuch bewilligt werden, ohne dass eine qualitätsvolle Inklusion, die auch bei allen Kindern ankommt, sichergestellt ist.

Insbesondere kritisiert die Lebenshilfe, dass die Bildungsdirektion nach einem SPF-Verfahren weiterhin zuerst und in erster Linie an eine Sonderschule zu verweisen hat, und nur, wenn es die Eltern verlangen, auch eine Allgemeine Schule in Betracht gezogen wird.

„Dies entspricht in keiner Weise der UN-Behindertenrechtskonvention und soll genau umgekehrt laufen: Die Bildungsdirektion spricht nach Anhörung der Eltern aus, welche Allgemeine Schule für den Besuch des Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Betracht kommt und welche Ressourcen dafür zum Einsatz kommen müssen. Die Zuweisung an eine Sonderschule soll nur mehr in begründeten Ausnahmefällen und für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2021 möglich sein“, fordert Weber.

Zusammenfassend betont der Lebenshilfe-Präsident: „Mit dem Gesetz geht die Bildungsreform in eine Richtung die von großem Nutzen für alle Schülerinnen und Schüler sein wird, allerdings ist sie in vielen entscheidenden Punkten zu ergänzen. Eine nächste Regierung soll ab dem ersten Tag den nun vorliegenden gesellschaftlichen Elan zur Weiterentwicklung des Bildungsreformpakets in Richtung inklusive Schule nutzen! Wir stehen als Partner in diesem Prozess sicher zur Verfügung!“

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