Lebenshilfe erstellt erstmals Inklusions-Leitfaden für Gemeinden

Lebenshilfe: Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen

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Am 5. Mai ist der Protest-Tag für Inklusion und Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen.
Die Lebenshilfe nimmt diesen Tag zum Anlass
und stellt ihren Leitfaden zu Inklusion in Gemeinden vor.
In dem Leitfaden steht: so können in einer Gemeinde alle teilhaben.

Menschen mit Behinderungen können ihren Wohn-Ort oft nicht auswählen

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe in der Gemeinde.
Das steht so in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In vielen Gemeinden können Menschen mit Behinderungen
aber noch nicht selbstbestimmt wohnen.

Selbstbestimmt Wohnen bedeutet: ich kann meinen Wohn-Ort
und die Wohn-Form selbst aussuchen.
Selbstbestimmt Wohnen heißt auch: ich darf selbst entscheiden,
möchte ich allein oder mit jemandem gemeinsam wohnen.
Dafür braucht es mehr Wahl-Möglichkeiten, Zugang zu notwendigen Unterstützungs-Leistungen oder Assistenz-Leistungen und ein barriere-freies Umfeld.

Selbstbestimmung durch Inklusion in Gemeinden

Manche Gemeinden haben bereits Aktions-Pläne zur Umsetzung
der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Lebenshilfe möchte weitere Gemeinden dazu ermutigen,
sich mehr für Inklusion und Teilhabe einzusetzen.
Der Leitfaden ‚Inklusion in Gemeinden‘ soll Gemeinden dabei unterstützen.

Ein gelungenes Beispiel für eine inklusive Gemeinde ist Wiener Neudorf.
Am 5. Mai gibt es dort ein Fest gelebter Vielfalt.

Aktionen in ganz Österreich

Die Selbstvertreter*innen der Lebenshilfen in Österreich überreichen
den Leitfaden ‚Inklusion in den Gemeinden‘ in den nächsten Wochen und Monaten
an viele Bürgermeister*innen.
Die Selbstvertreter*innen stehen auch als Expert*innen in eigener Sache
für Fragen zu den Themen Barriere-Freiheit und Inklusion beratend zur Seite.

Unser Bild von der Zukunft: miteinander statt nebeneinander

Menschen mit Behinderungen wohnen und leben mitten in der Gemeinschaft.
Kinder mit und ohne Behinderungen lernen gemeinsam.
Ausbildung und Beruf finden gemeinsam in inklusiven Betrieben statt.
In der Freizeit haben alle die Möglichkeit,
in Sportvereinen, Theater-Gruppen oder Musik-Gruppen
nach ihrer Wahl mitmachen zu können.
Das ist Inklusion.

Mehr zum Thema Inklusion in den Gemeinden und den Leitfaden
gibt es hier: https://lebenshilfe.at/inklusion/themen/selbstbestimmt-wohnen/

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Ein Kommentar

  • Ich kann dieser Person nur beipflichten, dass diese Forderungen der LH nur eine reine Augenauswischerei sind!
    Die, die fordert, blockiert, das, was sie fordert, aufs Vehementste!
    Ein Beispiel von unendlich vielen:
    Eine Tanzlehrerin, die Volkstänze einstudiert, wäre bereit gewesen, eine homogene Gruppe mit MmB zu unterrichten, jedoch außerhalb der Einrichtungen
    Mit 6 Leuten hätte sie den Kurs begonnen.
    Sie ist sogar in die Einrichtungen gefahren und hat dort angefragt, wer Interesse hätte.
    Bei den M.m.B.war das Interesse groß, aber die LH selbst war strikt dagegen mit der Begründung „Mia taunzn eh sölba und wer bringt die Leit dorthin? Eine Entfernung von 15km
    Da sieht man wieder wie abhängig behinderte Menschen in den Einrichtungen vom guten Willen der Einrichtung sind!
    Und es waren 4 Einrichtungen, die alle blockiert haben.
    Darunter auch 2 LH Einrichtungen!
    Die Einrichtungen richten es sich ein!
    Behinderte sind 100% abhängig von denen, die es sichs einrichten!
    Wenn ich diese Forderung der LH lese, dreht es mir den Magen um!