Lebenshilfe: Erwachsenenschutzgesetz muss bleiben

Von allen Parteien verabschiedet, für Gleichstellung essentiell

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Das Erwachsenenschutzgesetz 2016 wurde in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien – also auch der derzeitigen Regierungsparteien – verabschiedet.

Für die Gleichstellung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist dieses Gesetz essentiell. Die Lebenshilfe ist besorgt über die drohende Verschiebung.

Umsetzung der individuellen Autonomie und Selbstbestimmung

„Wir sehen im Erwachsenenschutzgesetz einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Staat Österreich soll die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Selbstbestimmung sicherstellen“, empört sich Hanna Kamrat, Vize-Präsidentin und Vorsitzende des Selbstvertretungs-Beirats der Lebenshilfe Österreich über die geplante Aufschiebung.

Kostenreduktion statt 50% Sachwalterschaften

„Die bisherige Rechtslage hat zu mehr als 50% Sachwalterschaften für alle Anliegen geführt.Gerade auch vor diesem Hintergrund sollte das neue Gesetz zu einer Verringerung der Kosten führen. Anfangsinvestitionen sind bei jedem Systemumbau notwendig. Die finanziellen Mehrkosten erachten wir nicht als stichhaltiges Argument für die zeitliche Verschiebung dieses vorbildlichen Gesetzes. Daher appellieren wir an die Regierung, das Erwachsenenschutzgesetz wie geplant umzusetzen“, so Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, Albert Brandstätter.

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Ein Kommentar

  • Wir dürfen keinen Rückschritt machen.