Lebenshilfe fordert bundesweit Regelungen zur Unterstützung und bei Akutfällen

Ein Appell der Lebenshilfe Österreich zum Treffen präventiver Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen mit Behinderungen.

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„Menschen mit Behinderungen sind als Hochrisikogruppe besonders vom Ansteckrisiko und einem möglichen schweren Verlauf mit lebensbedrohlicher Gefahr aufgrund einer CoViD-19 Erkrankung betroffen. Die Organisationen der Lebenshilfe treffen bereits alle notwendigen Vorkehrungen für potentielle Erkrankungsfälle“, mahnt Lebenshilfe-Präsident Germain Weber.

Doch die Verantwortung kann laut Lebenshilfe nicht alleine getragen werden: Österreich hat im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 2, 3, 5, 8 EMRK) und der Behindertenrechtskonvention (Art. 11 UN-BRK) die Pflicht präventive Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. (Siehe auch: Text von Carina Pimpel auf der Seite der Lebenshilfe Österreich)

„Die Lebenshilfe Österreich appelliert daher an die Bundes- und Landesregierungen und insbesondere an die Landesgesundheitsdirektionen, Verantwortung zu übernehmen, ihrer Verpflichtung nachzukommen und klare Maßnahmen zu setzen. Es ist wichtig, dass in der Öffentlichkeit erkannt wird, was es für Menschen mit Behinderungen bedeutet, in Isolation oder Quarantäne zu leben; es reicht nicht, Menschen nach Hause zu schicken – die notwendige Unterstützung mit allen Ressourcen muss gewährleistet sein – für Menschen mit Behinderungen selbst, ihre Angehörigen aber auch die Mitarbeiter*innen der Begleit-Organisationen“, so Weber.

Kontaktfrequenz minimieren und Menschen mit Behinderungen schützen

Das Risiko einer Infektion ist bei Menschen mit Behinderungen durch Vorerkrankungen, Immunschwäche und aufgrund von wechselnder Betreuung und Pflege besonders hoch. Um den Kontakt untereinander zu minimieren, haben viele Tagesstrukturen und Werkstätten der Lebenshilfe bereits geschlossen. Tausende Menschen mit Behinderungen werden nun durch ihre Angehörige zu Hause betreut, andere in den Wohn-Situationen der Lebenshilfe. Manche Tagesstrukturen laufen im Notbetrieb für Personen, die sonst keine Betreuung hätten.

„Die Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe zeigen in der Begleitung, in der Vorbereitung auf Quarantänesituationen oder für die Begleitung von Rückkehrern von daheim unglaubliches Engagement und Hingabe. CoViD-19 stellt die Lebenshilfe dabei vor ganz neue Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam stellen, die aber auch ganz besondere Vorsichtsmaßnahmen voraussetzen.

Lebenshilfe bedeutet in dieser Zeit, Verantwortung zu leben sowohl für die Gesellschaft indem die sozialen Kontakte so gut es geht verringert werden, für die Menschen mit Behinderungen deren Wohl und Begleitung uns anvertraut ist, aber auch für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen. Es ist jedoch unabdingbar, dass Bund und Länder die notwendige Unterstützung zur Begleitung schaffen – sowohl für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörige und nahestehenden Personen als auch für die Organisationen der Behindertenhilfe“, appelliert Weber an die politischen Verantwortungsträger.

Notwendige Maßnahmen treffen und Gesundheitssystem entlasten

Sobald die ersten Akutfälle eintreffen, werden viele Menschen mit Behinderungen weder die Quarantäne noch den Krankenhausaufenthalt ohne Betreuung durchstehen können. Wenn diese nicht in ausreichendem Maße gegeben ist, wird das Gesundheitssystem durch die akute Zusatzbetreuung massiv belastet sein. “Es ist äußerst wichtig so schnell wie möglich diese Maßnahmen zu setzen, um eine Unterstützung sicherzustellen”, so Weber.

„Die Lebenshilfen haben den Landesgesundheitsdirektionen bereits Vorschläge vorgelegt. Meist stehen Antworten noch aus. Es braucht klare Regelungen – ohne an der Würde und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusparen”, setzt Weber fort.

Klarheit bei den Regelungen schaffen

Ein Vorbild ist Kärnten, wo Maßnahmen dazu bereits klar formuliert wurden: Im Falle, dass ein Mensch mit Behinderungen in das LKH Kärnten muss, wird dieser von einer professionellen Bezugsperson begleitet. Es müssen jedoch weitere bundesweite und einheitliche Regelungen ausgearbeitet werden – und zwar gemeinsam mit den Behindertenorganisationen.

So müssen zum Beispiel von Seiten der öffentlichen Hand adäquate Schutzausrüstungen bzw. Masken in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden, um Menschen mit Behinderungen und die Mitarbeiter*innen in den Wohnhäusern, Quarantänestationen oder Rückkehr-Situationen zu schützen.

Gemäß Artikel 11 der UN-BRK hat sich Österreich verpflichtet, in Zeiten der Pandemie erforderliche und präventive Maßnahmen zu treffen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Dies lässt sich auch aus der EMRK (Art. 2, 3, 5, 8) ableiten.

“Die Gefahr ist eindeutig und Menschen mit Behinderungen sind eine besonders schutzbedürftige Personengruppe. Jetzt braucht es diese Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die bestmögliche Sicherheit und Unterstützung bekommen können”, so Weber abschließend.

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