Lebenshilfe fordert ExpertInnen-Hearing zu Initiativantrag zur Abänderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

Initiativantrag wirft vor Abstimmung viele kritische Fragen auf – Einbeziehung der Betroffenen dringend erforderlich!

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„Die Lebenshilfe unterstützt grundsätzlich den ursprünglichen Zweck der Novelle, nämlich eine gesetzliche Klarstellung über den Vollzug der Regelungen im Familienlastenausgleichsgesetz. Allerdings sehen wir im Detail noch einen dringenden Nachbesserungsbedarf. Daher sollte darüber am Dienstag im Nationalrat nicht abgestimmt werden, sondern vorher die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in die Debatte einbezogen werden“, fordert Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter.

So stellt die Ausdehnung der Regelung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine Verschlechterung im Vergleich zur geltenden Rechtslage dar. Der Gesetzestext spiegelt nämlich nicht immer die realen Bedarfe. Menschen mit Behinderungen benötigen gerade für ein selbstbestimmtes Leben Unterstützung im ausreichenden Ausmaß, z.B. teilbetreutes Wohnen.

„Daher regt die Lebenshilfe an, die Ausdehnung auf BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung zurückzunehmen bzw. die Definition des Tatbestandes des „eigenständigen Führen eines Haushalts“ in den Erläuterungen dahingehend abzuändern, dass sie der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen entspricht“, so Brandstätter. 

Besonders betrifft dies auch die Regelung für die Erfordernis der eigenständigen Haushaltsführung für Kinder mit erheblicher Behinderung.

Brandstätter dazu abschließend: „Da der vorliegende Initiativantrag zahlreiche Fragen aufwirft, welche noch weiterer Präzisierung und Konkretisierung bedürfen, ist vor einer endgültigen Beschlussfassung ein parlamentarisches Hearing unter Beiziehung von ExpertInnen und VertreterInnen von Behindertenorganisationen unerlässlich.“

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2 Kommentare

  • Die Lebenshilfe , sie fordert schon wieder….!!!
    Besser wäre, sich endlich um die adäquate Betreuung ihrer Klienten zu kümmern!!
    Ganz im Sinne der INKLUSION!!!