Lebenshilfe fordert Inklusion in Krisenzeiten

Pandemie verschärft Ungleichbehandlung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen - Mitbestimmung in Krisenstäben und inklusiver Arbeitsmarkt gefordert

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Die Lebenshilfe begrüßt die Auseinandersetzung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Rahmen der für Donnerstag, 17.12., angekündigten Pressekonferenz „Inklusion in Krisenzeiten“, die sich auch mit der Lage am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

In diesem Zusammenhang macht die Lebenshilfe auf die verschärfte Ungleichbehandlung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen durch die Pandemie aufmerksam.

Menschen mit intellektuellen Behinderungen stärker von Corona-Maßnahmen betroffen

Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige trifft die aktuelle Pandemie-Lage zu den Weihnachtsfeiertagen umso härter, da Besuchs- und Kontaktverbote oft restriktiver gehandhabt werden als bei anderen Teilen der Bevölkerung.

„Die Pandemie darf nicht zur Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen und ihren Familien führen. Weiters ist auf die Verfassungskonformität zu achten. Autonomie, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sind für alle zu wahren. Angst darf nicht das Mittel politischer Kommunikation sein, vielmehr geht es darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Autonomie herzustellen und ein kollektives Wir-Gefühl der Verantwortungsübernahme und Rücksicht zu entwickeln. Gestützt auf der rechtlichen Basis der UN-Behindertenrechtskonvention, muss Inklusion jetzt mehr denn je als wesentlicher Grundbaustein unserer Gesellschaft anerkannt und als gemeinschaftlicher Wert etabliert werden“, hebt Carina Pimpel von der Lebenshilfe Österreich hervor.

Mitbestimmung in Krisenstäben und Impf-Information in einfacher Sprache gefordert

Die Lebenshilfe erinnert an das politische Versprechen der Einbindung von Menschen mit Behinderungen in Krisenstäbe. Es braucht umfassende, barrierefreie Informationen zu den Impfungen, damit Menschen mit intellektuellen Behinderungen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können.

Zudem ist es ratsam, auch Angehörige von Menschen mit Behinderungen in der frühen Phase des Impfplans der Regierung zu berücksichtigen. Es müssen FFP2-Masken in ausreichender Stückzahl sowie mehr Schnelltests für Personal in Organisationen der Behindertenhilfe, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zur Verfügung gestellt werden. Einschränkungen bei Besuchs- und Kontaktregelungen haben dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz zu entsprechen.

Pimpel weiter: „Somit werden sowohl Schutz vor Ansteckung als auch umfassende Teilhabe ermöglicht, dies ist unbedingt anzustreben, nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern solange die Pandemie noch andauert.“

Inklusiver Arbeitsmarkt sichert Unabhängigkeit in Krisenzeiten

„Wir sind besonders gespannt auf die Pressekonferenz, auch im Hinblick auf Entwicklungen hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Hierzu hat die Lebenshilfe Anfang Dezember 2020 ein 2-Säulen-Modell zur Existenz- und Bedarfssicherung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen präsentiert, um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen“, so Pimpel abschließend.

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