Kindergartenbetreuung: Lebenshilfe begrüßt kritische Stellungnahme des Monitoringausschusses

„Wir wollen ohne jeden Zweifel sichergestellt wissen, dass jedes behinderte Kind einen Kindergartenplatz haben kann“, begrüßt Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführer Brandstätter die heute veröffentlichte Stellungnahme des unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
„Der Ausschuss bestätigt unsere Meinung: Sowohl die Vorgangsweise als auch die Formulierung der 15 a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr verletzen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.“
„Ziel muss eine inklusive Gestaltung von Kindergärten sein. Das bedeutet Barrierefreiheit sowohl im Zugang zu den Kindergärten als auch in der Betreuung und muss daher in eine entsprechende Ausstattung in räumlicher und personeller Hinsicht münden.“
Die Lebenshilfe Österreich forderte von Bund, Ländern und Gemeinden ein klares inhaltliches und finanzielles Konzept zur inklusiven Gestaltung der Kindergärten. „Der von Staatssekretärin Marek angekündigte Arbeitskreis, in den die VertreterInnen der Behindertenverbände einbezogen werden sollen, sollte nun klare Impulse dafür geben“, meint Brandstätter abschließend.