Lebenshilfe fordert offene Diskussion über Umsetzung der inklusiven Schule

Sonderschulen mit inklusiver Schule laut UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar

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„Wir begrüßen die laufenden Arbeitstreffen im Unterrichtsministerium zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich. Hier beobachten wir einen erfreulichen Prozess, der in Richtung Systemveränderung zur inklusiven Schule hinsteuert. Wenn es sich aber als richtig herausstellt, dass durch interne Absprachen diese guten Arbeitsfortschritte blockiert werden, dann wäre das ein fataler Rückschritt“, reagiert Lebenshilfe-Präsident Univ. Prof. Dr. Germain Weber auf die Aussendung von Integration Tirol.

Die vom Unterrichtsministerium einberufenen „Runden Tische“ will die Lebenshilfe als ernstzunehmendes Gremium verstanden wissen.

„Die Diskussionen sollen in den Runden Tischen stattfinden und nicht abseits unter vorgehaltener Hand. Wir fordern eine offene und konstruktive Auseinandersetzung aller Betroffenen und Systemverantwortlichen zum Zukunftsthema Schule“, so Weber.

Die Lebenshilfe Österreich plädiert dafür, den guten und erfolgreichen Prozess der Runden Tische weiter wie geplant fortzusetzen und die Verhandlungsergebnisse transparent zu gestalten.

Als unvereinbar bezeichnet die Lebenshilfe Österreich die Beibehaltung des Sonderschulsystems mit dem gleichzeitigen Ausbau der inklusiven Pädagogik, wie es aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an Bildungsministerin Claudia Schmied hervorgeht.

Weber dazu: „Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht sich eindeutig gegen ein zweigleisiges Unterrichtsmodell aus, das obendrein mit höheren Kosten und niedrigerer Effizienz verbunden ist.“

Wie der inklusive Unterricht in Österreichs Schulen Einzug halten kann, beschreibt die Lebenshilfe in ihrem Stufenplan. Dieser sieht bis 2016 einen schrittweisen Umbau des Schulsystems vor. Die Ressourcen der Sonderschulen sollen in inklusive Schulen eingesetzt werden.

„Es geht darum, den enormen Erfahrungsschatz der Sonderpädagogik allen Schulen zu Gute kommen zu lassen, sodass beeinträchtige und nicht beeinträchtigte Kinder gleichermaßen davon profitieren. Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht, von Beginn an als selbstverständliche Teilnehmer am regulären Bildungssystem wahrgenommen zu werden“, schließt Weber.

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