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Lebenshilfe fordert rasche Ratifizierung der UN-Konvention

Heutige Unterzeichnung der Konvention ist ein wichtiges internationales Signal, wichtig ist die Ratifizierung im Laufe des Jahres 2007

„Die rasche Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Österreich ist für die Lebenshilfe ein wichtiges internationales Signal. Nun muss die rasche Ratifizierung folgen“, erklärt Lebenshilfe-Präsident Weber.

Das Recht auf unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft (Art. 19) betont das Recht auf Wahlfreiheit der Wohnform und von daher auch die wichtige Rolle von gemeindenahen Unterstützungsdiensten. Daraus abgeleitet sieht die Lebenshilfe auch die Herausforderung an die Länder und Gemeinden, die volle Teilhabe am Gemeindeleben für Menschen mit
Behinderungen zu ermöglichen.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu gleichberechtigtem Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem und zu lebenslangem Lernen für Menschen mit Behinderungen (Art. 12). „Da sehen wir in der Lebenshilfe eine besondere Herausforderung ans österreichische Schulsystem. Das Recht auf Schulunterricht über das 14. Lebensjahr hinaus muss erst umgesetzt werden. Hier besteht dringender Aktionsbedarf. Auch die Möglichkeiten für lebenslange Fortbildung müssen ausgebaut werden“, betont Univ. Prof. Dr. Weber.

Für Lebenshilfe-Geschäftsführer Brandstätter ist nun die rasche Ratifizierung der Konvention der nächste Schritt. „Ein geeigneter Mechanismus für das Monitoring der Umsetzung der Konvention ist leicht zu bilden, auch sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wesentlichen schon geschaffen. Ich sehe daher keine Schwierigkeit für die Ratifizierung der UN Konvention durch das Parlament. Sie sollte im Jahr 2007 erfolgen“, meint Brandstätter abschließend.

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