Lebenshilfe fordert Recht auf Kindergartenbesuch für Kinder mit Behinderungen

Klare Verletzung der Menschenrechte. Umsetzung der UN-Konvention muss endlich ernst genommen werden.

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

Die Regierung hat ein Gesetz über ein verpflichtendes Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen verabschiedet ohne die führenden Interessenvertretungen mit einzubeziehen. Das Resultat: Kinder mit Behinderung sind von der Regelung ausgenommen – eine klare Verletzung der Menschenrechte. „Die Regierung hat noch nicht gelernt, den verpflichtenden Charakter der UN-Konvention ernst zu nehmen.

Auf der einen Seite ratifiziert das Parlament die UN-Konvention und auf der anderen Seite setzt sich die Bundesregierung mit dieser neuen Regelung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweg. Diese Situation ist untragbar!“, so Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

„Die Tür zum Kindergarten muss für alle Eltern mit behinderten Kindern offen stehen“, fordert Weber. Die Lebenshilfe Österreich appelliert an alle Bildungs- und BehindertensprecherInnen, eine Reparatur des Gesetzes zu beantragen und den diskriminierenden Passus zu entschärfen. Weber: „Wir fordern einen klaren Rechtsanspruch auf ein verpflichtendes Kindergartenjahr im Sinne eines Bundesrahmengesetzes.“

Verletzung der Menschenrechte

Als Kontrollorgan der UN-Konvention wird der Monitoringausschuss, in dem auch eine Vertreterin der Lebenshilfe Österreich sitzt, eine Stellungnahme dazu ausarbeiten. Interessenvertretungen wie die Lebenshilfe Österreich fühlen sich vom Gesetzgeber überrumpelt und orten eine Verletzung der Menschenrechte.

Dass Kinder aufgrund einer Behinderung, aus medizinischen Gründen oder aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs von der Besuchspflicht ausgenommen sind, steht im Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Ein zentraler Grundsatz des Dokumentes ist die integrative Bildung für alle. Artikel 7 der UN-Konvention setzt noch mit der Regelung nach, dass „Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.“ Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.

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