Lebenshilfe fordert Rechtssicherheit für behinderte Menschen in Arbeitsversuchen

Generalsekretär Brandstätter bedauert vergebene Chance auf Klarstellung bei erhöhter Familienbeihilfe

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

Die Lebenshilfe kritisiert, dass im Zuge des Familienlastenausgleichsgesetzes keine Klarstellung über das Wiederaufleben der erhöhten Familienbeihilfe nach Scheitern eines Arbeitsversuches für Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht wurde.

„Das ist eine vergebene Chance für Menschen mit Beeinträchtigungen, die gerne den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt gehen wollen, dies aber wegen der Rechtsunsicherheiten oft nicht wagen“, bedauert Lebenshilfe Generalsekretär Brandstätter.

Wenn eine als dauerhaft erwerbsunfähig klassifizierte Person einen Arbeitsversuch startet und dabei scheitert, besteht derzeit eine Rechtsunsicherheit in Bezug auf weiteren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Dies gilt ebenso für die Waisenpension, die dann in der Regel nicht mehr gewährt wird.

„Die Gesetze sollten Menschen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützen, den Schritt auf den offenen Arbeitsmarkt zu wagen. Mit der aktuellen Rechtslage ist das nicht gewährleistet: Oft ist die Sorge um den Verlust der erhöhten Familienbeihilfe und der Waisenpension bei den behinderten Menschen größer als der Mut, auf dem offenen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, erklärt Brandstätter.

Die Lebenshilfe unterstützt daher den Entschließungsantrag auf die gesetzliche Klarstellung im Familienlastenausgleichsgesetz und appelliert an Familienministerin Karmasin, dies noch vor dem Sommer umzusetzen. Ebenso fordert die Lebenshilfe im Zuge der Begutachtung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes Sozialminister Hundstorfer auf, sich für die Möglichkeit des Aufrechtbleibens bzw. Wiederauflebens der Waisenpension einzusetzen.

„Das Ziel muss sein, dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und auf Waisenpension auch im Fall des Scheiterns aufrecht bleibt“, erklärt Brandstätter.

„Dies sollte jedenfalls fünf Jahre lang gelten. Es entstünden keine neuen Leistungsansprüche und keine Mehrkosten. Für Menschen mit Beeinträchtigungen würde damit ein größerer Anreiz geboten, in Arbeitsversuche zu gehen. Die Regierung sollte dies unterstützen und nicht unnötige gesetzliche Hürden beibehalten“, so Brandstätter abschließend.

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