Lebenshilfe gegen Schlafmützigkeit im ÖAAB-Bildungskonzept

Lebenshilfe kritisiert Fehlen der inklusiven Schule

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Als ausgesprochen schlafmützig stuft die Lebenshilfe Österreich das neue Bildungskonzept des ÖAAB ein. Im angeblich ein Jahr lang vorbereiteten Konzept, das die Autoren als „großen Wurf“ empfinden, ist die von Österreich im Oktober 2008 ratifizierte UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anscheinend schlichtweg ignoriert worden, kritisiert Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

In den am 17. Mai publizierten Berichten über das ÖAAB-Konzept wird die wichtigste Schulreform der nächsten Jahre, die Durchsetzung der in Artikel 24 der „Behindertenkonvention“ vorgeschriebenen inklusiven Schule für alle, mit keinem Wort erwähnt. Man hat zwar, wie ÖAAB-Obmann Außenminister Michael Spindelegger meint, „eine Wende in der Bildungspolitik der ÖVP“ gestartet, aber nach Auffassung der Lebenshilfe darauf vergessen, die Umwandlung der noch bestehenden Sonderschulen in neue Schulen für alle als die große Herausforderung wahrzunehmen, die sie für das österreichische Schulsystem ist. Die Behindertenvertreter erwarten die Realisierung der in der UN-Konvention definierten Rechte innerhalb der nächsten fünf Jahre.

Dass Sonderschulen nun „konventionswidrig“ sind und Kinder mit Behinderungen jetzt das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen wie alle anderen Kinder auch, haben Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, der ehemalige Landesschulratspräsident und BMUKK-Berater Dr. Bernd Schilcher und viele Pädagogikexperten festgestellt. „Es wundert uns daher schon sehr“, sagt Weber, „dass das Thema im neuen ÖAAB-Bildungskonzept nicht aufscheint oder so unter „ferner liefen“ läuft, dass es in der ÖAAB-Wortmeldung nicht einmal erwähnt wurde.“

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