Lebenshilfe gratuliert Christine Steger zur Bestellung als neue Behindertenanwältin Österreichs

Die bisherige Vorsitzende des unabhängigen Monitoring-Ausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen folgt Hansjörg Hofer.

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Mit Christine Steger hat Sozialminister Johannes Rauch eine langjährige Mitstreiterin für die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zur neuen Behindertenanwältin ernannt.

„Christine Steger baut auf fast 20 Jahren Erfahrung auf. Besonders erfreulich ist, dass Frau Steger schon im öffentlichen Hearing im Vorfeld zu ihrer Bestellung angekündigt hat, sich auch besonders um die Anliegen von Frauen mit Behinderungen einzusetzen, die vielfach mehrfach diskriminiert werden,“ zeigt sich Lebenshilfe Generalsekretär, Markus Neuherz, über die Neubestellung hoch erfreut und ergänzt:

„Wir haben Christine Steger als Person kennengelernt, der schon bisher auch die Anliegen von Menschen mit intellektuellen Behinderungen besonders wichtig waren. Wir sind zuversichtlich, dass Frau Steger für Menschen mit intellektuellen Behinderungen auch als Behindertenanwältin viel erreichen wird.“

Die Lebenshilfe spricht auch der stellvertretenden Behindertenanwälte, Elke Niederl, die über viele Monate interimistisch als Behindertenanwältin agiert hat, ihren besonderen Dank für ihren außerordentlichen Einsatz aus.

„Die Lebenshilfe gratuliert Frau Steger sehr herzlich zur Bestellung als Behindertenanwältin und wünscht ihr alles Gute und viel Erfolg für diese wichtige Aufgabe“, schließt Markus Neuherz.

Johannes Rauch bei Dekretverleihung an Christine Steger
Sozialministerium / Udo Mittelberger
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