Lebenshilfe: Kein Schulplatz für Kinder mit Behinderungen

Österreich wird wegen Verletzung des Menschenrechts auf Bildung geklagt

Schulgebäude von außen
BilderBox.com

‚Du darfst leider nicht mehr in die Schule gehen. Für dich gibt es keinen Platz, denn du hast eine Behinderung.‘ Das mussten Eltern ihren Kindern mitteilen.

Warum? Kinder mit Behinderungen haben nur ein Recht auf zehn Schuljahre. Es gibt kein Recht auf den Besuch eines 11. und 12. Schuljahres für Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nur mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde zum Besuch eines 11. und 12. Schuljahres berechtigt. Diese Bewilligung wird aber oft nicht erteilt. Genaue Zahlen dazu wurden selbst auf eine parlamentarische Anfrage hin nicht vorgelegt.

„Dieser Zustand ist untragbar. Kinder mit Behinderungen werden nach dem 10. Schuljahr gnadenlos vor die Schultür gesetzt. Sie bräuchten oft etwas länger, um gut den Übergang in eine weitere Ausbildung zu schaffen“, zeigt sich Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, schockiert, dass diese unhaltbare Selektion im Bildungssystem weiter aufrechterhalten wird.

Wie die ZIB 2 am 2. Oktober 2022 berichtete, wird nun von betroffenen Eltern eine Verfassungsklage vorbereitet.

„Eine Verfassungsklage ist tatsächlich notwendig und eine mutige Initiative. In Österreich wird das Menschenrecht auf Bildung noch immer nicht eingehalten. Wir hoffen, dass diese Klage Österreich einen entscheidenden Schritt hin zu einem inklusiven Bildungssystem näherbringt“, gibt sich Neuherz hoffnungsvoll.

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5 Kommentare

  • Ich kann dem 11 u. 12 Schuljahr aus eigener Erfahrung uneingeschränkt zustimmen! Ich schwärme heute noch davon was mein Sohn während seiner 12 Jahre Schulzeit von engagierten Pädagogen erlernen konnte. Dennoch eine bittere Endtäuschung (wie viele andere auch) mussten wir in 2 weiterführenden Einrichtungen machen, wird doch danach großteils das System der Versorgung übergestülpt. Eine weitere Entwicklungs und Persönlichkeitsentfaltung für schwerer behinderte Menschen ist aufgrund fehlender adäquter Angebote vor allem aber auch des Betreuerschlüssel’s nicht mehr möglich! Eine Forderung der LH (nach einer längeren Schulzeit) der ich absolut zustimme, allerdings müssten demnach auch die Einrichtungen „in sich gehen“ und ihr Angebot evaluieren. Ihre Mitarbeiter schulen um den Schulabgängern einen fließenden Übergang zu ermöglichen und sie ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechend einer sinnvollen und abwechslungsreichen Aufgabe zuführen! Diese Erfahrung konnte ich leider nicht machen, sondern muss zusehen wie all die Bemühungen aus der Schule schleichend verloren gehen!
    Auf Nachfragen ob und wie Fähigkeiten weiter vertieft werden, bekommt man zur Antwort.. Wir sind ja keine Schule! SCHADE das wir uns 12 Jahre bemüht haben!

  • Weshalb setzt sich der Generalswkretär der LH Herr Neuherz,für die Schulangelegenheiten entwicklungsverzögerter Schüler ein?
    Hier springt die LH wieder einmal auf einen Zug auf, der nicht ihrer ist, obwohl ich die Forderungen voll unterstütze!
    Ich verstehe nicht ganz, weshalb sich die LH für die Erreichung der Lernziele von Schulabgängern interessiert?
    Wozu brauchen die sog. Klienten der LH eine gute Schulausbildung, wenn nach Eintritt in eine Behinderteneinrichtung, kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten ohnedies keine Rolle mehr spielen, da den meisten Klienten nur produktiv kreative Fähigkeiten attestiert werden, was im übertragenen Sinne heißt, nur manuell tätig sein zu können!
    Meine Schwester hat 19 Jahre lang innerhalb der Behinderteneinrichtung nichts anderes getan, als Luftmaschen gehäkelt!
    Dafür braucht man keine 12 Schuljahre!
    Alles, was sie nach der Schule noch gelernt hat, hat sich meine Schwester privat beibringen müssen!
    Auch viele andere kluge und fähige M.m.B. wurden und werden nach wie vor, in den Einrichtungen brav blöd gehalten!
    Warum man das tut, sei dahin gestellt!

  • Seit so vielen Jahren wird diese Ungerechtigkeit aufgezeigt und seit so vielen Jahren gibt es auf politischer Ebene keine Weiterentwicklung / Veränderung.
    Alle Kinder brauchen Zeit, gerade am Übergang der Pflichtschule zu…? Fragen über Fragen beschäftigen da alle Kinder und der Eltern. Kinder mit Behinderung brauchen das Recht um mehr Zeit —- 11.und12. Schuljahr MUSS zur Selbstverständlichkeit werden.
    Auch ich unterstütze diese Verfassungsklage… wie auch immer diese Unterstützung aussehen kann und mag.

  • es wird allerhöchste zeit, dass diese schreiende ungerechtigkeit / ungleichbehandlung aufhört!! auch aus meiner organisation werden sich viele eltern anschließen. http://www.lobby4kids.at

  • Super, dass jetzt endlich mal jemand dagegen angeht! Dieser Kampf muss offenbar durchgefochten werden. So ein starres um nicht zu sagen stures Ministerium! Meine Unterstützung habt ihr.