Lebenshilfe kritisiert Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Forderung nach einheitlicher Regelung, zentraler Anlaufstelle und Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen

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„Das Länderchaos scheint perfekt. Mit den unterschiedlichen Landesgesetzen macht sich große Verunsicherung breit. Es ist nicht klar, ob Menschen mit Behinderungen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nun zusteht oder nicht“, stellt Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber fest und kritisiert, dass bei den Verhandlungen die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt wurde.

Die Lebenshilfe Österreich fordert die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle, die Menschen mit Behinderungen über die unterschiedlichen Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Behindertenhilfe berät. „Es wäre sinnvoll, die Bundessozialämter mit dieser Funktion zu betrauen, weil sie bereits über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen“, schlägt Weber vor.

Im Gesetz ist festgehalten, dass es durch die Umstellung auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu keiner Verschlechterung kommen darf. Weber dazu: „Es muss sichergestellt werden, dass die Wohnbeihilfe zusätzlich zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewährt wird. Zentral ist, dass alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten und in die gesetzliche Sozialversicherung miteinbezogen werden“, so Weber abschließend.

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