Lebenshilfe: Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 braucht adäquate Finanzierung

Lebenshilfe fordert einen zwischen Bund und Ländern gut abgestimmten Inklusionsfonds zur Umsetzung der NAP-Maßnahmen

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Der 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen.

„Anlässlich dieses Tages wollen wir daran erinnern, dass für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen der Nationale Aktionsplan (NAP) ein wesentlicher Bestandteil ist. Er ist die langfristige Strategie, um die UN-Behindertenkonvention zu einer gelebten Realität zu machen. Dafür braucht es eine angemessene Finanzierung, die wir in Form eines Inklusionsfonds gegeben sehen“, erklärt Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich.

Mit Ende dieses Jahres soll der NAP 2022-2030 fertig gestellt werden. Im Jänner 2022 beginnt die öffentliche Begutachtungsphase.

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig

Gerade für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit intellektuellen Behinderungen sind oft Bund und Länder gemeinsam zuständig. Die Umsetzung dieser Rechte erfordert auch entsprechende Finanzmittel. Zur Sicherstellung eines geeigneten Finanzierungsrahmens ist daher ein Austausch und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig.

Ein solcher Rahmen kann durch einen Inklusionsfonds gegeben sein. Der Inklusionsfonds würde aus finanziellen Mitteln des Bundes und der Länder gespeist werden.

„Mit einem Inklusionsfonds wären wir einer inklusiven, selbstbestimmten und chancengleichen Teilhabe an der Gesellschaft bereits einen deutlichen Schritt näher“, so Neuherz.

Inklusionsfonds sichert Gehalt statt Taschengeld

Konkret könnte der Inklusionsfonds etwa für die Finanzierung des „2-Säulen-Modells“ der Lebenshilfe herangezogen werden. Mit dem Modell fordert die Lebenshilfe einen inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt. Dadurch können zum Beispiel Menschen mit Intellektuellen Behinderungen, die in Behinderten-Werkstätten arbeiten, ein Gehalt statt Taschengeld bekommen. Damit ist auch eine eigene Sozialversicherung gesichert.

Das 2-Säulen-Modell garantiert auch das Recht auf individuell benötigte Unterstützungsleistungen. Dafür wären sowohl der Bund als auch die Länder zuständig. Die Finanzierung kann über den Inklusionsfonds erfolgen.

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