Lebenshilfe: Neuregelung bei Pflegegeld-Einstufung greift zu kurz

Weber fordert multidisziplinäre und qualitätsgesicherte Beurteilungspraxis

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Ein Schritt in die richtige Richtung, dem allerdings weitere Schritte dringend folgen müssen“, beurteilt Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer angekündigten neuen Regelungen bei der Pflegegeld-Einstufungen im heutigen Ö1- Morgenjournal.

Weber begrüßt, dass ab 1.1.2012 zusätzlich zum medizinischen Gutachten auch eine pflegerische Beurteilung eingeholt werden muss. Dies gilt allerdings nur bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4. Für die Lebenshilfe Österreich, die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen vertritt, greift dieser Schritt zu kurz.

Weber: „Das derzeitige Beurteilungssystem benachteiligt unsere Zielgruppe, weil bei ihrer Beeinträchtigung nicht nur medizinische Faktoren eine Rolle spielen.“ Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung sind zum Großteil auf Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten angewiesen, wie zum Beispiel bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder bei der Körperhygiene.“

Die Lebenshilfe Österreich fordert eine Fortsetzung des erweiterten Begutachtungsverfahrens durch Einbeziehung von Sachverständigen aus den Bereichen klinische Psychologie, Sozialarbeit oder Gerontologie in allen Pflegestufen. Weitere Forderung umfassen qualitätsgesicherte Instrumente und ein Vier-Augen-Prinzip.

Der Artikel 26 Abs. 1 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet „zu umfassenden Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, die auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken der Menschen mit Behinderungen beruhen“. „Die Regelung und Praxis des Gutachter- und Sachverständigenwesens muss den menschenrechtlichen Verpflichtungen entsprechen, die Österreich mit der UN-Konvention eingegangen ist und zu denen sich der Bund und die Länder bekennen“, so Weber abschließend.

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