Lebenshilfe Österreich fordert breite gesellschaftliche Debatte

Die Lebenshilfe Österreich fordert eine breite gesellschaftliche Debatte über die Themen eugenische Indikation und ungewollte Geburt eines Kindes ("wrongful birth").

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Das jüngste Erkenntnis des OGH in der Frage der ungewollten Geburt eines Kindes mit Behinderungen zeigt deutlich: Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Konsequenzen vorgeburtlicher Diagnostik und über unser Bild von Menschen mit Behinderungen. Dabei müssen neben den juristischen auch die ethisch-moralischen Fragen im Zusammenhang mit der Geburt eines ungewollten Kindes (wrongful birth) behandelt werden“, meint Univ. Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

„Des weiteren fordert die Lebenshilfe Österreich zum wiederholten Male die Aufhebung der eugenischen Indikation sowie eine Verpflichtung der öffentlichen Hand die finanziellen Nachteile infolge der Geburt eines Kindes mit Behinderung zu tragen.“

Das Erkenntnis verdeutlicht, dass die Grundlage für den Ersatz des Unterhalts für ein ungewolltes Kind ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist, welches auf der Eugenischen Indikation (Paragraf 97 Abs. 1 Z 2 zweiter Fall StGB) beruht. Der OGH macht auch klar, dass in dieser Sache der Gesetzgeber gefragt ist.

Die Lebenshilfe betont: Menschen mit Behinderung können ganz selbstverständlich ein Leben mitten in der Gesellschaft führen

„Wie unsere tägliche Erfahrung zeigt, ist das Leben von Menschen mit Behinderungen ebenso sinnerfüllt, wie das von nicht behinderten Menschen. Menschen mit Behinderung können ein Leben in der Gesellschaft führen“, betont Weber. Um dies zu gewährleisten, solle der Staat die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung und den Mut zu diesem Leben fördern, stärkere finanzielle Unterstützung für junge Eltern geben und die Integration behinderter Menschen vorantreiben, anstatt die Verantwortung in die Haftung von ÄrztInnen abzuschieben. Behinderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die sich nicht an einem finanziellen Kosten-Nutzen-Denken orientieren darf.

„An dem Urteil sieht man auch deutlich, dass in so einer schwierigen Situation eine qualitätsvolle Kommunikation und Beratung wichtig ist“, meint Germain Weber, „Grundsätzlich problematisch ist, dass durch dieses Urteil der Druck auf ÄrztInnen und auf Eltern erhöht wird, pränataldiagnostische Möglichkeiten anzuwenden. Wenn man sich aber zu einer PND (Pränataldiagnose) entschließt, dann solle bei einem auffälligen Befund der Schwangeren und ihrem Partner genügend Zeit zur Beratung und Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen.

Vorgeburtliche Diagnosen müssen daher an eine rechtzeitige, umfassende, qualifizierte und begleitende Beratung mit einer sachlich-wertfreien Information gebunden sein, die von der diagnostizierenden Stelle unabhängig ist, fordert die Lebenshilfe Österreich. Das Ziel dieser Beratung müsse es sein, es Eltern zu ermöglichen, zu einer für sie verantwortbaren und von ihnen verantworteten Entscheidung zukommen.

Sowohl ÄrztInnen als auch Eltern brauchen unabhängige Beratungsstellen, welche die psychosoziale Beratung übernehmen. Um auch über die guten Lebensperspektiven von Menschen mit Behinderung informieren zu können, sollten die Erfahrungen aus dem alltäglichen, gemeinsamen Leben mit Menschen mit Behinderungen in die Beratung einbezogen werden. „Um ein differenziertes Bild vom Menschen mit Behinderung in der Medizin zu erreichen, muss dieser Bereich auch in die Aus- und Fortbildung von ÄrztInnen und GynäkologInnen aufgenommen werden“, meint Weber abschließend und fordert eine Erweiterung der Curricula.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich