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Lebenshilfe: Regierungsprogramm verspricht positive Weiterentwicklung der Chancengleichheit

Lebenshilfe: Regierungsprogramm verspricht positive Weiterentwicklung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen

„Das Prinzip der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist im Regierungsprogramm gut verankert“, meint Lebenshilfe-Präsident Germain Weber nach erster Lektüre. „In den Sozialkapiteln ist ein ganzer Teil den Angelegenheiten behinderter Menschen gewidmet: seine Umsetzung nach dem Motto Barrieren in Gesetzen und Köpfen abbauen verspricht eine wirkliche Verbesserung der Lebens-, Bildungs- und Arbeitsbedingungen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen.“

Die Lebenshilfe begrüßt das Vorhaben einer Verfassungsreform mit einer Garantie der Menschenwürde im Grundrechtskatalog und den Garantien gegen Diskriminierungen aus Gründen von Behinderungen: dem entspricht folgerichtig die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes sowie von Aktionsprogrammen zu seiner Umsetzung.

„Besonders freut uns die Aufnahme unserer Forderung nach einer Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Lernbehinderungen (Menschen mit intellektueller Behinderung) in Richtung einer eigenverantwortlichen Lebensführung und zu einer besseren Partizipation in ihrem Wohn- und Arbeitsbereich“, betont Lebenshilfe Geschäftsführer Albert Brandstätter. „Zur Chancengleichheit im Leben zählt auch die Chancengleichheit vor der Geburt: Das Vorhaben, Beratungsangebote vor und nach einer Pränataldiagnose auszubauen, ist ein wichtiger Schritt dazu.“ Der Ausbau der Familien entlastenden Dienste sowie der Beratungsdienste für Schulintegration seien wichtige Impulse; hier wäre eine stärkere Finanzierung dringend nötig.

„Wenn Bildungspolitik als Chancenpolitik verstanden wird, ist eine Weiterentwicklung unseres Systems von der Vorschule bis zum lebenslangen Lernen in Richtung einer inklusiven Bildung unerlässlich“, meint Univ. Prof. Dr. Weber. „Inklusive Bildung nimmt Verschiedenheiten, unterschiedliche Begabungen und Lerngeschwindigkeiten, individuelle Förderung und eine Lerngemeinschaft im Klassenverbund ernst.“

Daher seien im Bildungskapitel auch die Kinder mit Lernbehinderungen nicht zu vergessen: Dies beträfe die Teilhabe am gesamten Bildungsweg vom vorschulischen Bildungsangebot bis hin zu einem inklusiven lebenslangen Lernen. Besonders wichtig dabei ist der bedarfsgerechte Ausbau ganztägiger Schulformen und Betreuungseinrichtungen für behinderte Kinder. „Die versprochene Bildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr muss vollinhaltlich auch für Jugendliche mit Behinderungen gelten“, betont Weber.

Die anvisierten Maßnahmen zur Fortsetzung der Beschäftigungsoffensive und bedarfsgerechten Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen sowie die entsprechenden Anreizsysteme der Wirtschaft seien wichtig. „Besonders begrüßen wir die Pilotversuche zu einem chancengleichen Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen“, betont Lebenshilfe-Geschäftsführer Brandstätter. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Ermöglichung eines chancengleichen Erwachsenenlebens.“

Die Ansätze zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Pflege und Betreuung alter Menschen seien grundsätzlich positiv zu sehen, so Brandstätter. Vieles hängt hier aber von einer ausreichenden Finanzierung und Konzeptentwicklung ab. Aus Sicht der Lebenshilfe ist hier besonders die Entwicklung lebens- und gemeindenaher Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten sowie eine entsprechende Durchlässigkeit der Ausbildungen im Betreuungsbereich wichtig. Dabei müsse auf die besonderen Lebensumstände alternder Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen geachtet werden.

„Insgesamt ist die Behindertenthematik gut verankert“, so Brandstätter abschließend. „Die Vorhaben zur Verbesserung der Lebens-, Bildungs- und Arbeitsbedingungen behinderter Menschen müssen nun umgesetzt werden Wir werden die Umsetzung durch die Regierung in den kommenden Monat aufmerksam verfolgen.“

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