Lebenshilfe: Scharfer Protest gegen Kürzungen bei Mindestsicherung in Niederösterreich

Menschen mit Beeinträchtigungen werden in die Armutsfalle gedrängt

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Eine massive Schlechterstellung droht Menschen mit Beeinträchtigungen in Niederösterreich, sollte die Novelle zum Mindestsicherungsgesetz diesen Donnerstag im Landtag beschlossen werden. Die Gesetzesänderung sieht massive finanzielle Einbußen für Mindestsicherungsbezieher mit Beeinträchtigungen vor. Höchst problematisch ist die Anrechnung der Familienbeihilfe als Einkommen. Die Lebenshilfe Österreich kritisiert die Vorgangsweise der niederösterreichischen Landesregierung auf das Schärfste.

Univ. Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich: „Es entsteht der Eindruck, dass hier leere Kassen aufgefüllt werden zu Lasten von behinderten Menschen. Sie werden regelrecht in die Armutsfalle gedrängt – dagegen werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.“ Die Lebenshilfe Österreich fordert die ersatzlose Streichung der diskriminierenden Bestimmungen im niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz.

Nur wenige Wochen, nachdem die Bundesländer wegen mangelhafter Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention heftige Kritik vom UN-Komitee einstecken mussten, will die Niederösterreichische Landesregierung ein höchst umstrittenes Gesetz verabschieden: Mit den geplanten Änderung sollen die Mindeststandards (Richtsätze) um 25 % gesenkt werden. Betroffen sind Menschen, die einen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben und in einer eigenen Wohnung leben. Für Menschen in Wohngemeinschaften soll sogar ein um 50 % niedrigerer Richtsatz zur Berechnung der Mindestsicherung festgelegt werden.

Wie Volksanwalt Dr. Kräuter in einer Stellungnahme feststellt, stellt sich Niederösterreich schon jetzt durch seine Verwaltungspraxis gegen die Vereinbarung zur Mindestsicherung gemäß Art. 15a der Verfassung. Obwohl dort ausdrücklich vermerkt ist, dass die Familienbeihilfe nicht Teil des Einkommens sein darf, wird sie in Niederösterreich von der Mindestsicherung abgezogen. Menschen mit Beeinträchtigungen bekommen daher nicht den gesamten Betrag, der ihnen auf Grund der 15a-Vereinbarung zustehen sollte. „Mit diesen Leistungskürzungen geht das Land Niederösterreich den falschen Weg: Menschen mit Beeinträchtigungen werden dafür bestraft, dass sie Unterstützung benötigen. Sie haben ein Recht darauf, ein Leben in Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu führen. Sie haben ein Recht auf entsprechende Unterstützung.“

Die Kürzungen der Mindestsicherungsleistung treffen ausschließlich Menschen, die ohnehin mit 18 Prozent deutlich stärker armutsgefährdet sind als die österreichische Durchschnittsbevölkerung. Menschen mit Beeinträchtigungen sind öfter von Erwerbslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und mangelnder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betroffen.
„Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen einen Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile. Gerade für sie sollen bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Armut verhindern und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Wir appellieren an die Abgeordneten im Landtag, das Gesetz in der vorliegenden Form am Donnerstag abzulehnen“, so Weber abschließend.

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