Lebenshilfe Steiermark zum Etappenplan der Öffnung der Schulen

Lebenshilfe Steiermark: Wir befürchten, dass es durch die Vorgaben zur Umsetzung des Etappenplans für die Öffnungen der Schulen zu einer neuerlichen Diskriminierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen kommt.

Schulgebäude von außen
BilderBox.com

In den Vorgaben zum Etappenplan der Schulöffnung ist nicht erwähnt, wie für SchülerInnen mit Behinderungen der weitere Schulbesuch sichergestellt werden kann und welche Unterstützungsleistungen es dafür gibt. Wir fragen uns, ob sich hier bereits eine Auswirkung der Reduktion des inklusionspädagogischen Knowhows in den österreichischen Bildungsinstitutionen zeigt. Es ist nicht beschrieben, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Vorgaben beruhen.

Hier geht es nicht nur um das Sicherstellen von Vermittlung von Lehrinhalten, sondern vor allem auch um das Aufrechthalten von sozialer Inklusion in Zeiten der Krise.

Im Etappenplan zur Schulöffnung gibt es dagegen einige Vorgaben, die SchülerInnen mit Behinderungen rasch wieder vom Schulbesuch ausschließen könnten und es wird erwartet, dass Unterricht und Betreuung von den Familien geleistet werden sollen. Schulärzte sollen zur Risikoabwägung für die Schulen zur Verfügung stehen.

Auch die Vorgabe, dass „der Transport“ als Einzeltransport von statten gehen soll, zeugt in seiner Diktion von einem völlig veralteten Bild.

Die Untersuchungen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit haben ergeben, dass es bisher weder beim Besuch von Schulen noch beim Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln Übertragungen von Covid-19 gegeben hat.

„Wir fordern die Verantwortlichen im Schulsystem dringend auf, die notwendigen Schritte zu setzen, damit alle SchülerInnen mit Behinderungen ihr Recht auf inklusive Bildung wahrnehmen können“, betont Elisabeth Ginthör-Kalcsics, die Präsidentin der Lebenshilfe Steiermark.

Es soll zuerst beraten werden, welche individuelle Unterstützung benötigt wird, damit der Unterrichtsbesuch möglich ist.

Die Vereinbarung der Ausnahme vom Schulbesuch darf nur als allerletzte Möglichkeit aus einem dringenden medizinischen individuellen Bedarf erfolgen.

„Und hier ist sicherzustellen,“ so Ginthör-Kalcsics, „dass diese SchülerInnen weiterhin ein digitales Unterstützungsangebot durch die Schule erhalten und nicht die Bildungsaufgaben den Angehörigen aufgenötigt werden.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar