Lebenshilfe: Umbau des Wohnheims St.-Vinzenz hinterfragungswürdig

Deutsche Studie unterstützt individuelle Wohnformen für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

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Die Sanierung des St.-Vinzenz-Heimes in Schernberg, das dem Land Salzburg 19 Millionen Euro kostet, hält die Lebenshilfe Österreich für hinterfragungswürdig.

„Die hier aufgebrachten öffentlichen Mittel werden für eine Wohnform verwendet, die im eklatanten Widerspruch zu den in der UN-Behindertenrechtskonvention festgehaltenen Wohnkontexten für Menschen mit Behinderungen steht,“ erklärt Univ.- Prof. Dr. Germain Weber.

Die Vorgangsweise der Salzburger Landesregierung widerspricht klar Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, der auf De-Institutionalisierung und selbstbestimmtes Wohnen mit gemeindenahen Unterstützungsdiensten abstellt. Als weiteres Gegenargument führt Weber eine deutsche Studie über die Wohnbedürfnisse von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung an.

Fast die Hälfte der Befragten, die jetzt in betreuten Wohnformen leben, wünscht sich laut der 2010 von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin durchgeführten Umfrage eine alternative Wohnform. Als Veränderungswünsche werden angeführt: in einer eigenen Wohnung leben, eine individuelle Assistenz in Anspruch nehmen, in einem sozialen Netzwerk eingebunden sein und eine gute Infrastruktur zur Verfügung haben.

„Die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten unterscheiden sich kaum von jenen der Durchschnittsbürger. Sie selbst sollen über ihre Wohnform bestimmen können – sei es in Einrichtungen, in kleinen Wohngemeinschaften oder alleine mit der passgenauen Unterstützung“, stellt Weber fest.

Die Lebenshilfe Österreich tritt für den Ausbau von Wohnformen in kleineren Wohneinheiten ein, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Personen zugeschnitten sind. Wesentlich ist, ausreichend Unterstützung in Form von Persönlicher Assistenz österreichweit zur Verfügung zu stellen. Als Basis dafür verlangt die Lebenshilfe eine Vereinbarung nach Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen Bund den Ländern.

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