Lebenshilfe: UN-Konvention garantiert soziale Barrierefreiheit

3. Dezember: Lebenshilfe fordert nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention

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„Ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dringend notwendig, um die Rechte von Menschen mit und ohne Behinderungen einander anzugleichen“, bekräftigt Präsident Germain Weber die Forderung der Lebenshilfe Österreich anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

Denn: „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist darauf ausgerichtet, rechtliche Hürden abzubauen – auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Die darin enthaltenen Grundrechte machen soziale Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit.“

Zustimmung zu diesem Vorschlag erhielt die Lebenshilfe von den BehindertensprecherInnen von ÖVP und SPÖ sowie vom Präsidenten der steirischen Behindertenhilfe beim Informationstag der ÖAR und ÖKSA im Parlament. Nach dem Motto „Gemeinsam die Steine aus dem Weg räumen“ begrüßt Weber den eingeschlagenen Kurs.

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