Lebenshilfe weist Position der Gewerkschaft zur GukG-Novelle schärfstens zurück

"Nicht der Abänderungsantrag der Regierungsparteien ist ein Skandal, sondern die bewusste Verbreitung verzerrter Sichtweisen durch die Gewerkschaft", empört sich Lebenshilfe-Geschäftsführer Brandstätter über die heute verbreitete Meldung.

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

„Herr Direktor Hable, gerade durch Ihre Aussendung dividieren Sie selbst die Arbeitskräfte in der Behindertenbetreuung auseinander, indem Sie nicht die Chance sehen, gemeindenahe und inklusive Arbeit in Teams rechtlich sinnvoll abzusichern. Die Leidtragenden wären gerade bei Ihrer Sichtweise die Menschen mit Behinderungen, die nicht krank sind, sondern eine qualitätvolle Unterstützung in Alltagsverrichtungen benötigen! Machen Sie keine Standespolitik auf Kosten der behinderten Menschen und nehmen Sie Ihre Aussagen ganz einfach zurück!“ appelliert Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführer Albert Brandstätter an die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

„Nicht der Abänderungsantrag der Regierungsparteien ist ein Skandal, sondern die bewusste Verbreitung verzerrter Sichtweisen durch die Gewerkschaft“, empört sich Lebenshilfe-Geschäftsführer Brandstätter über die heute verbreitete Meldung von Vorsitzendem Hable. In dem vorgelegten Abänderungsantrag geht es nämlich darum, dass Arbeitskräfte der Behindertenhilfe eine Aufschulung erhalten und dann sehr wohl qualitätsgesichert unter entsprechender Aufsicht des Gesundheitspersonals oder von Ärzten arbeiten sollen.

„Bisher arbeiten tausende Arbeitskräfte in der Behindertenhilfe in einer rechtlichen Grauzone – und hier fordert ausgerechnet die Gewerkschaft eine Verlängerung? Hier wird mit völligem Unverständnis und Unwissen über eine ganzheitliche Begleitung behinderter Menschen in einer unglaublich verantwortungslosen Weise geredet!“ meint Brandstätter.

Für ein gemeindenahes Leben und Arbeiten von Menschen mit Behinderungen sind österreichweit unterschiedlichste Berufsgruppen mit verschiedenen Ausbildungshintergründen in der Regel in multiprofessionellen Teams tätig. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung und die Entwicklung inklusiver Formen der Begleitung im täglichen Leben.

Branstätter: „Die BetreuerInnen in der Behindertenpflege sind keineswegs „billigere“ Arbeitskräfte, wie die Gewerkschaft unterstellt, sondern haben eine gute Qualifizierung und jahrelange Berufserfahrung. Und ihnen soll eine Aufschulung von 100 Stunden verweigert werden?“

Bei der Unterstützung in der Basisversorgung geht es nicht um eine Unterstützung bei der medizinischen Pflege sondern um Unterstützung bei einfachen Verrichtungen: Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Unterstützung bei Ausscheidungsvorgängen, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit, Unterstützung beim Lagern sowie um Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimittel.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich