Lebenshilfe: Zivildienst-Verwaltung darf nicht zum Roten Kreuz

Größter Nutzer, kleinster Zahler: nun auch Verwalter?

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Die Anzeichen deuten darauf hin, dass die Zuweisung von Zivildienern an das Rote Kreuz als „Verwalter“ übergeben werden soll. Die Lebenshilfe Österreich erhebt Einspruch gegen diese Pläne. Präsident Heinz Fischer: „Eine Kontrolle aller Zivildiener-Zuteilungen durch das Rote Kreuz ist eine klare Interessenkollision und widerspricht damit auch dem Gesetzestext: Die Gleichbehandlung der Einrichtungen wird nicht nur nicht gesichert, wie gesetzlich verlangt, sondern eindeutig in Frage gestellt.“

Das Zivildienstgesetz vom 1. Jänner 2001 sieht vor, mit der Vergabe und Verwaltung der Zivildiener eine private Firma zu beauftragen. Die Ausschreibung erfolgte über eine Zeitungsnotiz. Das Rote Kreuz hat sich beworben, über Inserate wird bereits geeignetes Personal gesucht. Eine offizielle Benachrichtigung an jene Organisationen, die Zivildiener beschäftigen, gibt es seitens des zuständigen Ministeriums aber noch nicht.

Fischer: „Es kann ja wohl nicht sein, dass jene Organisation künftig über die Zuteilung der Zivildiener entscheidet, die selbst am meisten Zivildiener benötigt, dabei aber die geringsten Gebühren bezahlt. Wieviele Rosinen will das Rote Kreuz noch aus dem Zivildiener-Kuchen?“

Die Lebenshilfe Österreich erwartet vom zuständigen Innenministerium eine Klarstellung dieser Angelegenheit. Sollte es tatsächlich zu einem Auftrag an das Rote Kreuz kommen, werden allfällige Beschwerden nicht an das Rote Kreuz, sondern an das Innenministerium gerichtet sein.

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